Führungszeugnis beim Zoll
Zoll-ABC
Ein Führungszeugnis kann im Einstellungsverfahren für den Zoll eine Rolle spielen, weil bei einer Verbeamtung auch deine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit geprüft werden. Das Bundesministerium der Finanzen weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen einer Einstellung, soweit erforderlich, mögliche im Bundeszentralregister eingetragene Vorstrafen über ein polizeiliches Führungszeugnis berücksichtigt werden können.
Inhalte:
Muss das Führungszeugnis schon mit der Bewerbung eingereicht werden?
Auf den aktuell öffentlich zugänglichen Karriereinformationen des Zolls wird das Führungszeugnis nicht als allgemeine Unterlage genannt, die du bereits mit deiner ersten Online-Bewerbung für Ausbildung oder duales Studium hochladen musst. Die Bewerbung läuft zunächst über das Online-Bewerbungsverfahren des Zolls.
Du solltest deshalb nicht vorsorglich irgendein Führungszeugnis beantragen und ungefragt zu deinen Bewerbungsunterlagen hinzufügen. Wenn im weiteren Einstellungsverfahren ein entsprechender Nachweis erforderlich ist, orientierst du dich an den konkreten Hinweisen deiner Einstellungsbehörde.
Warum kann ein Führungszeugnis verlangt werden?
Beim Zoll kannst du später hoheitliche Aufgaben übernehmen, Kontrollen durchführen, sensible Informationen bearbeiten oder in bestimmten Bereichen sogar eine Dienstwaffe tragen. Entsprechend wichtig ist die persönliche Zuverlässigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern.
Das Bundesministerium der Finanzen erklärt für sein Auswahl- und Einstellungsverfahren, dass personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, soweit sie zur Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erforderlich sind. Dazu können bei einer Einstellung auch Informationen über bestimmte Vorstrafen aus einem polizeilichen Führungszeugnis gehören.
Bedeutet ein Eintrag automatisch eine Absage?
Eine pauschale Aussage wie „Jeder Eintrag im Führungszeugnis führt automatisch zur Ablehnung beim Zoll“ lässt sich aus den offiziellen Karriereinformationen nicht ableiten. Entscheidend ist vielmehr die persönliche Eignung für die konkrete Beamtenlaufbahn beziehungsweise Stelle.
Wenn bei dir ein strafrechtlicher Sachverhalt vorliegt und der Zoll hierzu im Bewerbungs- oder Einstellungsverfahren Angaben verlangt, solltest du die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Ob sich ein konkreter Sachverhalt auf deine Einstellung auswirkt, muss die zuständige Behörde im Einzelfall beurteilen.
Führungszeugnis und Bundeszentralregister
Ein Führungszeugnis enthält nicht automatisch sämtliche Informationen, die irgendwann einmal im Zusammenhang mit einem Strafverfahren entstanden sind. Das Bundesministerium der Finanzen bezieht sich ausdrücklich auf mögliche Vorstrafen, die nach § 32 Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.
Deshalb solltest du Begriffe wie Ermittlungsverfahren, Verurteilung, Bundeszentralregister und Führungszeugnis nicht gleichsetzen. Für Bewerber ist vor allem wichtig, bei konkreten Fragen im Einstellungsverfahren korrekte Angaben zu machen.
Fazit
Ein Führungszeugnis kann beim Zoll im Rahmen der Einstellungsprüfung relevant werden, weil auch die persönliche Zuverlässigkeit und mögliche eintragungspflichtige Vorstrafen berücksichtigt werden können. Das Bundesministerium der Finanzen nennt das polizeiliche Führungszeugnis ausdrücklich als mögliche Informationsquelle im Einstellungsverfahren.
Für die reguläre Online-Bewerbung um Ausbildung oder duales Studium wird auf den derzeit öffentlich zugänglichen Zoll-Karriereseiten jedoch nicht allgemein verlangt, dass du bereits zu Beginn ein Führungszeugnis hochlädst. Halte dich deshalb an die Unterlagenliste und die weiteren Hinweise deiner zuständigen Einstellungsbehörde.
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