Probezeit beim Zoll
Zoll-ABC
Die Probezeit beim Zoll beginnt für Beamtinnen und Beamte normalerweise nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung oder des dualen Studiums. Während deiner Anwärterzeit bist du zunächst Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Bestehst du die Abschlussprüfung, wirst du beim Zoll im Regelfall übernommen und anschließend für drei Jahre in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen.
Die Probezeit ist damit eine wichtige Zwischenstufe auf dem Weg zur späteren Verbeamtung auf Lebenszeit. Sie soll zeigen, ob du dich nicht nur während Ausbildung oder Studium, sondern auch im tatsächlichen Berufsalltag dauerhaft für die Beamtenlaufbahn bewährst.
Inhalte:
- Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe?
- Wie lange dauert die Probezeit?
- Was wird während der Probezeit beurteilt?
- Was passiert nach erfolgreicher Probezeit?
- Was bedeutet die Probezeit für deinen Berufsalltag?
- Probezeit ist keine zweite Ausbildung
- Was passiert, wenn die Bewährung noch nicht festgestellt werden kann?
- Nicht mit der Probezeit von Tarifbeschäftigten verwechseln
- Fazit
Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe?
Diese beiden Beamtenverhältnisse solltest du unterscheiden.
Während der Ausbildung im mittleren Zolldienst beziehungsweise des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Zolldienst bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Nach dem erfolgreichen Abschluss kann sich dein Status ändern. Der Zoll erklärt ausdrücklich, dass Nachwuchskräfte nach bestandener Abschlussprüfung im Regelfall übernommen und anschließend drei Jahre auf Probe verbeamtet werden.
Die Probezeit beginnt also grundsätzlich nach deiner abgeschlossenen Laufbahnausbildung und ist nicht mit der Ausbildungszeit selbst gleichzusetzen.
Wie lange dauert die Probezeit?
Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte beträgt die Probezeit grundsätzlich drei Jahre. Das gilt damit auch für die reguläre Beamtenlaufbahn beim Zoll.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Dauer allerdings abweichen. Das Karriereportal des Bundes erläutert, dass anrechenbare Zeiten aus gleichwertigen Tätigkeiten zu einer Verkürzung führen können. Die Mindestprobezeit beträgt grundsätzlich ein Jahr. Wenn die Bewährung noch nicht abschließend festgestellt werden kann, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verlängerung bis auf fünf Jahre möglich.
Für Nachwuchskräfte, die unmittelbar nach Ausbildung oder dualem Studium beim Zoll übernommen werden, ist jedoch die dreijährige Probezeit der Regelfall.
Was wird während der Probezeit beurteilt?
Die Probezeit dient dazu festzustellen, ob du dich dauerhaft für die Beamtenlaufbahn eignest. Entscheidend sind dabei insbesondere Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Für eine spätere Ernennung auf Lebenszeit musst du dich während der Probezeit in vollem Umfang bewährt haben.
Dabei geht es nicht nur darum, deine fachlichen Aufgaben korrekt zu erledigen. Auch dein dienstliches Verhalten, deine Zuverlässigkeit und deine Fähigkeit, die Anforderungen deiner Laufbahn dauerhaft zu erfüllen, spielen eine Rolle.
Das Karriereportal der Bundesverwaltung weist darauf hin, dass die Bewährung spätestens nach der Hälfte der Probezeit erstmals beurteilt wird.
Was passiert nach erfolgreicher Probezeit?
Wenn du dich während der Probezeit vollständig bewährt hast und auch die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllst, kann anschließend die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen.
Der typische Ablauf einer Zollkarriere sieht damit vereinfacht so aus:
Beamter auf Widerruf während Ausbildung oder Studium → Beamter auf Probe nach erfolgreichem Abschluss → Beamter auf Lebenszeit nach erfolgreicher Probezeit
Die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt jedoch nicht allein deshalb automatisch, weil drei Jahre vergangen sind. Voraussetzung ist, dass du dich tatsächlich bewährt hast.
Was bedeutet die Probezeit für deinen Berufsalltag?
Während der Probezeit arbeitest du bereits regulär in der Zollverwaltung. Du bist also nicht mehr Auszubildender oder Studierender, sondern übernimmst Aufgaben auf einem entsprechenden Dienstposten.
Dabei sammelst du weitere Berufserfahrung und zeigst, dass du die während Ausbildung oder Studium erworbenen Kenntnisse zuverlässig im Berufsalltag einsetzen kannst. Gleichzeitig gelten bereits die besonderen Rechte und Pflichten eines Beamtenverhältnisses. Bundesbeamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat und unterliegen beispielsweise Neutralitäts- und Verfassungstreuepflichten.
Probezeit ist keine zweite Ausbildung
Die dreijährige Probezeit solltest du nicht als Verlängerung deiner Ausbildung verstehen. Deine Laufbahnausbildung hast du bereits erfolgreich abgeschlossen.
Während der Probezeit geht es vielmehr darum, deine dauerhafte berufliche Bewährung festzustellen. Du arbeitest bereits im regulären Dienst und wirst entsprechend deines Amtes besoldet.
Die Probezeit ist deshalb eine beamtenrechtliche Bewährungsphase und kein weiterer Ausbildungsabschnitt.
Was passiert, wenn die Bewährung noch nicht festgestellt werden kann?
Eine Ernennung auf Lebenszeit setzt voraus, dass du dich in vollem Umfang bewährt hast. Ist diese Voraussetzung nach Ablauf der regulären Probezeit noch nicht abschließend erfüllt, kann die Probezeit unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Das Karriereportal des Bundes nennt eine Verlängerung bis auf insgesamt fünf Jahre als mögliche Obergrenze.
Das bedeutet aber nicht, dass eine Verlängerung der Normalfall ist. Die reguläre Dauer beträgt weiterhin drei Jahre.
Nicht mit der Probezeit von Tarifbeschäftigten verwechseln
Beim Zoll arbeiten neben Beamtinnen und Beamten auch Tarifbeschäftigte. Für sie gilt ein anderes Beschäftigungsrecht. Das Karriereportal der Bundesverwaltung nennt für Tarifbeschäftigte grundsätzlich eine Probezeit von sechs Monaten.
Wenn im Zusammenhang mit einer klassischen Zollausbildung von der dreijährigen Probezeit gesprochen wird, ist dagegen das Beamtenverhältnis auf Probe gemeint.
Fazit
Die Probezeit beim Zoll folgt im Regelfall auf deine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder dein duales Studium. Während der Anwärterzeit bist du zunächst Beamter auf Widerruf. Nach bestandener Abschlussprüfung wirst du beim Zoll grundsätzlich übernommen und für drei Jahre auf Probe verbeamtet.
Während dieser Zeit musst du dich hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewähren. Erst wenn diese Bewährung erfolgreich festgestellt wurde und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen.
Die Probezeit ist damit keine weitere Ausbildung, sondern die entscheidende berufliche Bewährungsphase zwischen dem erfolgreichen Abschluss deiner Laufbahnausbildung und der möglichen Verbeamtung auf Lebenszeit.
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