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Mindestpunktzahl und Rangliste im Auswahlverfahren beim Zoll

Zoll-ABC

Muss der schriftliche Test bestanden werden?

Ja. Das Auswahlverfahren für den mittleren und gehobenen Zolldienst besteht grundsätzlich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Damit du im Verfahren weiterkommen kannst, musst du zunächst die Anforderungen des schriftlichen Auswahlverfahrens erfüllen. Das bedeutet allerdings noch nicht automatisch, dass du am Ende auch einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhältst.

Gerade wenn sich mehr geeignete Personen bewerben als Plätze vorhanden sind, müssen die Bewerber miteinander verglichen werden. Grundlage hierfür ist die Bestenauslese.

Gibt es eine feste Mindestpunktzahl?

Der Zoll veröffentlicht derzeit auf seinen allgemein zugänglichen Karriereinformationen keine einheitliche konkrete Mindestpunktzahl für den schriftlichen Einstellungstest des mittleren oder gehobenen Dienstes.

Deshalb solltest du Angaben wie „60 Prozent reichen immer“ oder „ab 70 Punkten bist du sicher im mündlichen Verfahren“ nicht als offizielle Zollregel übernehmen.

Dass du den Test bestanden hast, bedeutet zudem nicht zwingend, dass dein Ergebnis für eine sofortige Einladung beziehungsweise spätere Einstellung ausreicht. Je nach Bewerberzahl und Zahl der verfügbaren Plätze kann die Konkurrenz unterschiedlich stark sein.

Was bedeutet die Rangliste?

Vereinfacht gesagt werden geeignete Bewerber nach ihren Ergebnissen beziehungsweise ihrer im Auswahlverfahren festgestellten Eignung miteinander verglichen. Dadurch entsteht eine Rangfolge, die für die Vergabe begrenzter Ausbildungs- oder Studienplätze relevant sein kann.

Das Karriereportal der Bundesverwaltung beschreibt die Bestenauslese ausdrücklich so, dass Stellen mit den Personen besetzt werden sollen, die aufgrund von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am besten geeignet sind. Persönliche Sympathie oder andere sachfremde Kriterien dürfen dabei keine Rolle spielen.

Für dich bedeutet das: Je besser dein Ergebnis, desto günstiger kann deine Ausgangsposition in der weiteren Auswahl sein.

Bestehen allein garantiert noch keine Einstellung

Dieser Punkt ist besonders wichtig. Du kannst ein Auswahlverfahren grundsätzlich erfolgreich absolvieren und trotzdem zunächst keinen Ausbildungs- oder Studienplatz erhalten, wenn mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als Plätze zur Verfügung stehen.

Auch das Karriereportal der Bundesverwaltung weist darauf hin, dass Bewerber um Ausbildungs- und Studienplätze teilweise auf eine Warteliste gelangen können, wenn sie nicht unmittelbar berücksichtigt werden können.

Damit sind drei Situationen voneinander zu unterscheiden:

  • Du erfüllst die erforderliche Leistung nicht und scheidest aus.
  • Du bestehst, liegst aber in der Rangfolge zunächst außerhalb der verfügbaren Plätze.
  • Du bestehst und erreichst eine ausreichend gute Platzierung für eine Einstellung.

Die genaue Zahl der Plätze kann je nach Einstellungsbehörde, Karriereweg und Einstellungsjahr unterschiedlich sein.

Was bedeutet eine Warteliste?

Wenn du grundsätzlich geeignet bist, aber zunächst nicht zu den Bewerbern mit den besten Platzierungen gehörst, kann eine Warteliste relevant werden. Das Karriereportal der Bundesverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Bewerber um Ausbildungs- oder Studienplätze unter Umständen nachrücken können, wenn sie nicht sofort berücksichtigt wurden.

Das kann beispielsweise passieren, wenn ein zunächst ausgewählter Bewerber seinen Platz nicht annimmt oder die Einstellung aus einem anderen Grund nicht zustande kommt.

Eine Wartelistenplatzierung ist deshalb nicht automatisch mit einer endgültigen Absage gleichzusetzen.

Wie solltest du dich vorbereiten?

Für deine Vorbereitung ist die Frage nach einer vermeintlichen Mindestpunktzahl weniger wichtig als das Ziel, möglichst viele Aufgaben sicher zu lösen und auch im mündlichen Auswahlverfahren überzeugend aufzutreten.

Trainiere deshalb nicht nur so lange, bis du in Übungstests gerade eben eine bestimmte Prozentzahl erreichst. Versuche stattdessen, deine Leistung möglichst stabil zu verbessern. Besonders wichtig sind dabei die offiziell genannten schriftlichen Testbereiche sowie die möglichen Übungen des mündlichen Auswahlverfahrens.

Der Ausbildungspark Verlag ist als Fachverlag auf die Vorbereitung auf Einstellungstests und Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst spezialisiert. Mit realistischen Übungsaufgaben und Testsimulationen kannst du lernen, auch unter Zeitdruck möglichst konstant gute Leistungen zu erzielen.

Fazit

Bloßes Bestehen des Einstellungstests allein garantiert noch keine Einstellung. Wenn mehr geeignete Bewerber als Plätze vorhanden sind, kommt es auf die Rangfolge der Leistungen an. Beim dualen Studium Verwaltungsinformatik erklärt der Zoll ausdrücklich, dass bereits die Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren nach Bestehen des schriftlichen Teils nach dem Prinzip der Bestenauslese erfolgt.

Für deine Vorbereitung gilt deshalb: Nicht auf eine angebliche Mindestpunktzahl zielen, sondern ein möglichst gutes Gesamtergebnis anstreben. Je besser deine Leistungen im Auswahlverfahren sind, desto größer sind grundsätzlich deine Chancen auf einen der verfügbaren Ausbildungs- oder Studienplätze.

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