Produkte im Warenkorb
Merkliste

Tattoos und Piercings beim Zoll

Zoll-ABC

Tattoos und Piercings sind heute weit verbreitet und schließen eine Bewerbung beim Zoll nicht grundsätzlich aus. Trotzdem spielt dein äußeres Erscheinungsbild eine Rolle, denn als Beamtin oder Beamter repräsentierst du die Bundesrepublik Deutschland. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob du tätowiert oder gepierct bist, sondern vor allem, wo sich der Körperschmuck befindet und was ein Tattoo oder anderes sichtbares Symbol darstellt.

Besonders aufmerksam solltest du bei sichtbarem Körperschmuck sein. Tattoos, Piercings, Flesh-Tunnels, Flesh-Plugs oder Brandings an sichtbaren Stellen können deine späteren Verwendungsmöglichkeiten beim Zoll einschränken. Das betrifft insbesondere Arme, Hände, Hals und Kopf.

Sind Tattoos beim Zoll erlaubt?

Ein Tattoo bedeutet nicht automatisch, dass deine Bewerbung beim Zoll abgelehnt wird. Bei der Beurteilung kommt es auf den Einzelfall an. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Körperstelle, die Größe und vor allem der Inhalt der Tätowierung.

Ein kleines Tattoo an einer normalerweise bedeckten Körperstelle ist daher anders zu beurteilen als großflächiger Körperschmuck an Händen, Hals oder Kopf. Sichtbarer Körperschmuck ist grundsätzlich nicht erwünscht und kann sich darauf auswirken, in welchen Bereichen du später eingesetzt werden kannst.

Wenn du bereits tätowiert bist, solltest du deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass eine Zollkarriere für dich ausgeschlossen ist. Ebenso wenig solltest du davon ausgehen, dass jedes Tattoo automatisch akzeptiert wird. Entscheidend ist die konkrete Gestaltung.

Sichtbare Tattoos können die Verwendung einschränken

Für den Zoll ist besonders relevant, ob dein Körperschmuck im Dienst sichtbar ist. Als besonders sichtbare Bereiche werden vor allem Arme, Hände, Hals und Kopf genannt.

Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein sichtbares Tattoo sofort zur Ablehnung führt. Es kann jedoch dazu führen, dass bestimmte dienstliche Verwendungen für dich nicht oder nur eingeschränkt infrage kommen.

Gerade wenn du noch vor deiner Bewerbung über ein neues Tattoo nachdenkst, solltest du diesen Punkt berücksichtigen. Ein großes Motiv auf der Hand, am Hals oder an einer anderen ständig sichtbaren Stelle kann beruflich eine andere Bedeutung haben als ein Tattoo, das im normalen Dienst nicht sichtbar ist.

Auf den Inhalt kommt es besonders an

Noch wichtiger als die reine Sichtbarkeit kann die Aussage eines Tattoos sein. Bestimmte Motive sind mit einer Tätigkeit als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter nicht vereinbar.

Problematisch sind insbesondere Darstellungen mit rechts- oder linksradikalem beziehungsweise extremistischem Inhalt. Auch entwürdigende, sexistische, diffamierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Darstellungen können einer Einstellung entgegenstehen.

Ein solches Motiv wird also nicht dadurch unproblematisch, dass es klein ist oder sich an einer weniger sichtbaren Körperstelle befindet. Der Inhalt selbst ist entscheidend.

Bevor du dich bewirbst, solltest du deine Tattoos deshalb auch aus Sicht deines zukünftigen Arbeitgebers betrachten. Nicht jedes Motiv, das privat als Provokation, Humor oder persönliche Aussage gedacht war, passt automatisch zur besonderen Stellung einer Beamtin oder eines Beamten.

Wie sieht es mit Piercings aus?

Auch Piercings schließen eine Bewerbung nicht grundsätzlich aus. Sie gehören ebenso wie Tattoos, Flesh-Tunnels, Flesh-Plugs und Brandings zum Körperschmuck, der bei der Beurteilung berücksichtigt werden kann.

Besonders relevant ist wiederum die Sichtbarkeit. Ein unauffälliges Piercing ist anders zu bewerten als sehr auffälliger Körperschmuck an einer ständig sichtbaren Stelle.

Bei größeren Veränderungen wie Flesh-Tunnels oder Flesh-Plugs solltest du ebenfalls bedenken, dass diese deutlich sichtbarer sein können als ein gewöhnliches Ohrloch. Für deine möglichen späteren Tätigkeiten kann das äußere Erscheinungsbild deshalb eine Rolle spielen.

Entscheidend bleibt die Gesamtbetrachtung. Eine pauschale Regel nach dem Motto „ein Piercing ist erlaubt, zwei sind verboten“ gibt es nicht.

Tattoos vor der Bewerbung angeben

Wenn im Bewerbungsverfahren nach Tattoos oder anderem Körperschmuck gefragt wird, solltest du vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Es bringt nichts, ein vorhandenes Tattoo bewusst zu verschweigen und darauf zu hoffen, dass es während des weiteren Verfahrens nicht auffällt.

Besonders bei größeren oder sichtbaren Tätowierungen ist es sinnvoll, frühzeitig Klarheit zu schaffen. Das gilt auch, wenn du unsicher bist, wie ein bestimmtes Motiv beurteilt wird.

Die Entscheidung über deine Eignung solltest du nicht anhand von Gerüchten oder Erfahrungen anderer Bewerber selbst vorwegnehmen. Zwei Tattoos können sich hinsichtlich Körperstelle, Größe und Darstellung erheblich unterscheiden und deshalb auch unterschiedlich beurteilt werden.

Neues Tattoo während der Bewerbung?

Wenn du dich gerade mitten im Bewerbungsverfahren befindest und ein neues Tattoo planst, solltest du dir vorher überlegen, ob die gewählte Stelle später im Dienst sichtbar sein wird.

Besonders Hände, Hals, Kopf und sichtbare Bereiche der Arme solltest du dabei im Blick behalten. Körperschmuck an diesen Stellen kann deine dienstlichen Verwendungsmöglichkeiten beeinflussen.

Auch beim Motiv solltest du nicht nur daran denken, ob es dir persönlich gefällt. Als zukünftige Beamtin oder zukünftiger Beamter gelten besondere Anforderungen an dein Auftreten und an die Werte, die du nach außen vertrittst.

Wenn du bei einem geplanten Motiv unsicher bist, ist es deshalb sinnvoller, die Frage vorab zu klären als erst nach dem Stechen festzustellen, dass daraus berufliche Schwierigkeiten entstehen können.

Tattoos im Auswahlverfahren

Ein Tattoo ersetzt natürlich keinen Teil des eigentlichen Auswahlverfahrens. Deine fachliche und persönliche Eignung wird weiterhin über die vorgesehenen Auswahlstufen beurteilt.

Trotzdem gehört dein äußeres Erscheinungsbild zur Gesamtbetrachtung deiner Eignung. Besonders auffälliger Körperschmuck kann deshalb bereits während des Bewerbungsprozesses thematisiert werden.

Wenn du dazu gefragt wirst, solltest du ruhig und offen antworten. Bei einem neutralen Tattoo musst du keine komplizierte Rechtfertigung vorbereiten. Wichtig ist vielmehr, dass deine Angaben stimmen und du nachvollziehbar erklären kannst, was ein Motiv bedeutet, falls dies für die Beurteilung relevant ist.

Nicht jedes Tattoo ist automatisch ein Problem

Gerade Bewerber mit bereits vorhandenem Körperschmuck sollten sich nicht unnötig verunsichern lassen. Die entscheidende Frage lautet nicht einfach: „Hast du ein Tattoo?“

Vielmehr wird berücksichtigt, wo sich der Körperschmuck befindet und welche Aussage damit verbunden ist.

Ein neutrales Tattoo und ein extremistisch oder menschenverachtend gestaltetes Motiv sind offensichtlich nicht miteinander vergleichbar. Ebenso macht es einen Unterschied, ob sich ein Tattoo an einer bedeckten oder ständig sichtbaren Körperstelle befindet.

Deshalb ist eine individuelle Betrachtung sinnvoller als pauschale Aussagen.

Dein Auftreten als Bundesbeamter

Hinter den Anforderungen steckt auch die besondere Stellung des Berufs. Wenn du nach Ausbildung oder Studium beim Zoll tätig bist, arbeitest du als Beamtin beziehungsweise Beamter für den Bund und repräsentierst damit den Staat nach außen.

Gerade in Bereichen mit Bürgerkontakt kann dein Auftreten deshalb eine größere Bedeutung haben als in vielen privaten Berufen.

Das heißt nicht, dass beim Zoll keinerlei Individualität erlaubt wäre. Dein persönliches Erscheinungsbild muss jedoch mit den Anforderungen des öffentlichen Dienstes und deiner konkreten dienstlichen Tätigkeit vereinbar bleiben.

Fazit

Tattoos und Piercings schließen eine Karriere beim Zoll nicht grundsätzlich aus. Entscheidend ist der konkrete Körperschmuck. Besonders wichtig sind seine Sichtbarkeit, die Körperstelle und die dargestellten Inhalte.

Körperschmuck an sichtbaren Stellen, insbesondere an Armen, Händen, Hals und Kopf, ist grundsätzlich nicht erwünscht und kann deine späteren Verwendungsmöglichkeiten einschränken.

Besonders streng wird der Inhalt beurteilt. Rechts- oder linksradikale, extremistische, entwürdigende, sexistische, diffamierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Darstellungen sind mit einer Tätigkeit als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter nicht vereinbar.

Wenn du bereits Tattoos oder Piercings hast, musst du deshalb nicht automatisch auf eine Bewerbung verzichten. Bei sichtbarem oder auffälligem Körperschmuck solltest du jedoch damit rechnen, dass genauer geprüft wird, ob er mit deiner zukünftigen Tätigkeit beim Zoll vereinbar ist.

Unsere Empfehlungen für dich:

Einstellungstest Zoll Mittlerer Dienst | Online-Testtrainer

inkl. MwSt.

Einstellungstest Zoll Gehobener Dienst | Online-Testtrainer

inkl. MwSt.

Zoll Vorstellungsgespräch und Assessment Center Vorbereitung

inkl. MwSt.

Auswahlverfahren Zoll

Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Einstellungstest, Arbeitsprobe, Assessment Center, Erfahrungen

328 Seiten ISBN 978-3-95624-137-6

inkl. MwSt.

Einstellungstest Zoll: Prüfungspaket mit Testsimulation

Mittlerer Dienst & gehobener Dienst | Über 1.200 Aufgaben mit Lösungsbuch

410 Seiten ISBN 978-3-95624-153-6

inkl. MwSt.

Zoll Komplettpaket: Auswahlverfahren + Online-Testtrainer

Bewerbung, Einstellungstest, Vorstellungsgespräch, Assessment Center – alles in einem Paket!

inkl. MwSt.

Wir benötigen deine Einwilligung, ehe du unsere Website besuchen kannst. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, die Website und deine Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), etwa für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder die Messung von Anzeigen und Inhalten. Dabei können Daten außerhalb der Europäischen Union übertragen und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen über die Verwendung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, in die Verarbeitung deiner Daten einzuwilligen, um dieses Angebot zu nutzen. Du kannst deine Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Bitte beachte, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website verfügbar sind.
Notwendig
Diese Dienste sind für das fehlerfreie Funktionieren unserer Website erforderlich. weniger Infos
Warenkorb: Um die Inhalte deines Warenkorbs zu sichern, setzen wir einen Cookie. Solltest du die Website zwischenzeitlich verlassen, können wir diesen Cookie bei deinem nächsten Besuch wiedererkennen und deinen Warenkorb erhalten. Online-Tests: Damit du unsere kostenlosen Online-Tests nutzen kannst, erhältst du für die Dauer deines Besuchs eine anonymisierte, zufällig generierte Session ID. Cookie-Präferenzen: Wir speichern, welche Cookies du akzeptiert hast. Du kannst deine Präferenzen jederzeit anpassen. Google Tag Manager: ein Tag-Management-System von Google, mit dem wir Messcodes und zugehörige Codefragmente auf unserer Website aktualisieren können. Merkliste: Die Merkliste speichert die von dir markierten Produkte für die Dauer einer Sitzung. Einige Produktdaten werden für die Dauer einer Sitzung im Browser gespeichert.
Funktional
Diese Dienste optimieren deine Benutzererfahrung auf unserer Website. weniger Infos
Merkliste: Über die Merkliste-Funktion kannst du Produkte speichern und später leicht wiederfinden. Deine Auswahl wird gesichert, auch wenn du unsere Website verlässt.
Info-Leiste: Dieses Cookie speichert, ob du unsere Info-Leiste geschlossen hast, damit sie bei deinem nächsten Besuch nicht erneut angezeigt wird.
Video
Mit deiner Zustimmung werden Inhalte von Video-Plattformen auf dieser Website angezeigt. weniger Infos
YouTube: Wir binden auf einigen Seiten Videos unseres YouTube-Kanals ein. Damit du diese Videos abspielen kannst, musst du dem YouTube-Cookie zustimmen. Diesen nutzt YouTube zur User-Identifikation und speichert Informationen für Werbezwecke sowie über persönliche Präferenzen, Eingaben und Einverständniserklärungen.
Vimeo ist eine Videoplattform, auf der Nutzer Videos hochladen, ansehen und teilen können. Wenn du diesem Dienst einwilligst, werden Inhalte von Vimeo auf dieser Website angezeigt.
Statistiken
Statistik-Dienste setzen wir ein, um das Nutzerverhalten auf unserer Website zu verstehen und zu verbessern. Dafür werden anonyme Nutzungsdaten erfasst. weniger Infos
Google Analytics: Mit Google Analytics erfassen wir, wie die Website genutzt wird – zum Beispiel, welche Bereiche häufiger besucht werden als andere. Auch hier erfolgt die Speicherung anonymisiert per Session ID.
Marketing
Diese Dienste helfen uns, unsere Werbeaktivitäten zu verbessern. Sie können dazu Nutzerinformationen über Websites hinweg verbinden. weniger Infos
Google Ads Conversion Tracking ermöglicht es, Nutzeraktivitäten wie Käufe oder Anmeldungen nach einem Anzeigenklick zu verfolgen. Google kann dabei Nutzungsdaten mit anderen Diensten verknüpfen.