Brille und Sehschwäche beim Zoll
Zoll-ABC
Eine Brille oder Sehschwäche ist grundsätzlich kein Ausschlussgrund für eine Bewerbung beim Zoll. In den offiziellen FAQ stellt der Zoll ausdrücklich klar, dass deine Dioptrienwerte für eine Bewerbung grundsätzlich nicht relevant sind. Eine Sehhilfe allein steht deiner Ausbildung oder deinem dualen Studium daher normalerweise nicht im Weg.
Inhalte:
Wann kann die Sehschwäche trotzdem eine Rolle spielen?
Besondere Anforderungen können gelten, wenn du später in einem waffentragenden Bereich oder beim Wasserzoll eingesetzt werden möchtest. Für diese Verwendungen können deine Sehwerte genauer geprüft werden. Der Zoll nennt diese beiden Bereiche ausdrücklich als Ausnahmen von der allgemeinen Aussage, dass die Dioptrienwerte nicht relevant sind.
Das bedeutet aber auch hier nicht, dass eine Brille automatisch zur Ablehnung führt. Entscheidend ist, ob du die gesundheitlichen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit erfüllst.
Gesundheitliche Eignung wird individuell geprüft
Für die Ausbildung im mittleren Dienst und das duale Studium im gehobenen Dienst verlangt der Zoll grundsätzlich eine gesundheitliche Eignung.
Wenn du eine stärkere Sehschwäche hast und dir unsicher bist, solltest du deshalb nicht selbst davon ausgehen, dass eine Bewerbung aussichtslos ist. Ob deine Sehleistung für eine bestimmte Verwendung ausreicht, wird im Rahmen der medizinischen Beurteilung geklärt.
Fazit
Mit Brille kannst du dich grundsätzlich beim Zoll bewerben. Auch deine Dioptrienwerte sind normalerweise kein Hindernis. Besondere Anforderungen können allerdings für waffentragende Tätigkeiten und den Wasserzoll gelten.
Lass dich von einer Sehschwäche deshalb nicht vorschnell von einer Bewerbung abhalten. Entscheidend ist die gesundheitliche Eignung für die konkrete Tätigkeit, nicht allein die Tatsache, dass du eine Brille oder andere Sehhilfe benötigst.
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