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Zollanwärter

Zoll-ABC

Wenn du eine Ausbildung oder ein duales Studium im klassischen Zolldienst beginnst, bist du nicht einfach nur Auszubildender oder Student. Du startest gleichzeitig deine Beamtenlaufbahn und wirst für die Dauer des Vorbereitungsdienstes Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Häufig wird dafür der Begriff Zollanwärter verwendet.

Damit unterscheidet sich dein Status deutlich von einer normalen Berufsausbildung in einem Unternehmen. Du erhältst Anwärterbezüge, unterliegst bereits bestimmten beamtenrechtlichen Pflichten und wirst gezielt für deine spätere Tätigkeit in der Zollverwaltung ausgebildet. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss folgt der nächste Schritt deiner Beamtenkarriere.

Was ist ein Zollanwärter?

Als Zollanwärter befindest du dich noch in der Ausbildung für deine spätere Laufbahn. Du besitzt aber bereits einen Beamtenstatus. Während des Vorbereitungsdienstes bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf.

Das bedeutet, dass du einerseits noch lernen und Prüfungen bestehen musst, andererseits aber bereits Angehöriger des öffentlichen Dienstes bist.

Der Begriff Anwärter macht genau diese Übergangsphase deutlich: Du wirst auf eine spätere reguläre Tätigkeit als Zollbeamtin oder Zollbeamter vorbereitet.

Zollanwärter im mittleren Dienst

Wenn du die Ausbildung im mittleren Zolldienst beginnst, dauert dein Vorbereitungsdienst zwei Jahre. Die Ausbildung verbindet fachtheoretischen Unterricht mit praktischen Ausbildungsabschnitten innerhalb der Zollverwaltung und endet mit der Laufbahnprüfung.

Während der Theorie lernst du die rechtlichen und fachlichen Grundlagen kennen, die du später für deine Arbeit benötigst. In den praktischen Phasen bekommst du Einblicke in verschiedene Tätigkeitsbereiche des Zolls.

Dadurch sollst du nicht nur Vorschriften kennen, sondern auch lernen, sie in konkreten Situationen richtig anzuwenden.

Gerade diese Verbindung von Theorie und Praxis ist typisch für die Ausbildung von Beamtenanwärtern.

Zollanwärter im gehobenen Dienst

Auch während des dualen Studiums im gehobenen Zolldienst bist du Anwärter und befindest dich im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Das Studium dauert drei Jahre beziehungsweise sechs Semester. Dabei wechseln sich Fachstudien und Praxisstudien ab.

Im Vergleich zur Ausbildung im mittleren Dienst beschäftigst du dich umfangreicher mit rechtlichen, wirtschaftlichen und verwaltungsbezogenen Fragestellungen. Du wirst auf anspruchsvolle Sachbearbeitungsaufgaben vorbereitet und kannst dich später auch für besondere Fach- oder Führungsaufgaben weiterentwickeln.

Auch hier gilt: Während des Studiums bist du noch nicht am Ende deiner Beamtenlaufbahn angekommen. Du befindest dich zunächst in der Ausbildungsphase.

Beamter auf Widerruf

Die Bezeichnung Beamter auf Widerruf klingt für viele Bewerber zunächst ungewöhnlich.

Sie beschreibt den Beamtenstatus während des Vorbereitungsdienstes. Das Beamtenverhältnis ist in dieser Phase speziell auf deine Ausbildung ausgerichtet.

Du solltest diesen Status deshalb nicht mit einer Verbeamtung auf Lebenszeit verwechseln. Während des Vorbereitungsdienstes musst du deine Ausbildung beziehungsweise dein Studium erfolgreich absolvieren und die vorgesehenen Prüfungen bestehen.

Trotzdem bist du bereits Beamter und hast entsprechende Rechte und Pflichten.

Anwärterbezüge statt Ausbildungsvergütung

Als Zollanwärter bekommst du keine klassische Ausbildungsvergütung wie ein Auszubildender in einem privaten Betrieb. Stattdessen erhältst du Anwärterbezüge.

Diese Bezüge werden nach den für Bundesbeamte geltenden Besoldungsregelungen gezahlt. Die Höhe unterscheidet sich zwischen den Laufbahnen und kann sich aufgrund von Besoldungsanpassungen verändern. Der Zoll veröffentlicht dafür die jeweils aktuellen Beträge für den mittleren und gehobenen Dienst.

Für Bewerber ist das attraktiv, weil bereits während der Ausbildung oder des Studiums ein regelmäßiges Einkommen gezahlt wird.

Die Anwärterbezüge solltest du aber nicht mit dem späteren Gehalt eines fertig ausgebildeten Zollbeamten verwechseln. Nach erfolgreicher Ausbildung und weiterer Ernennung richtet sich deine Besoldung nach deinem Amt und der entsprechenden Besoldungsgruppe.

Bereits während der Ausbildung gelten Pflichten

Als Zollanwärter bist du nicht nur Lernender. Weil du bereits Beamter auf Widerruf bist, gelten für dich auch beamtenrechtliche Pflichten.

Dazu gehört beispielsweise, dass du dich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und deine dienstlichen Aufgaben gewissenhaft erfüllen musst. Von Beschäftigten der Bundesverwaltung werden außerdem Neutralität und Verfassungstreue verlangt.

Auch während der praktischen Ausbildung solltest du deshalb professionell auftreten. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und ein verantwortungsbewusster Umgang mit dienstlichen Informationen gehören selbstverständlich dazu.

Deine Anwärterzeit ist keine verlängerte Schulzeit. Du wirst bereits Schritt für Schritt an die Anforderungen des späteren Berufs herangeführt.

Theorie gehört genauso dazu wie Praxis

Viele Bewerber interessieren sich beim Zoll vor allem für Kontrollen, Außendienst oder Ermittlungsarbeit. Während deiner Anwärterzeit wirst du aber auch viel Zeit mit rechtlichen und fachlichen Grundlagen verbringen.

Der Zoll arbeitet auf der Grundlage zahlreicher Gesetze und Vorschriften. Deshalb musst du lernen, Sachverhalte genau zu prüfen und Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen.

Während der Praxisphasen siehst du anschließend, wie diese theoretischen Kenntnisse im Berufsalltag angewendet werden.

Diese Kombination hilft dir auch dabei, herauszufinden, welche Tätigkeitsbereiche dich langfristig besonders interessieren.

Du bist noch nicht auf einen Bereich festgelegt

Als Zollanwärter musst du dich noch nicht endgültig für eine spätere Spezialisierung entscheiden.

Während der Ausbildung beziehungsweise des Studiums lernst du verschiedene Aufgaben der Zollverwaltung kennen. Erst später entwickelt sich häufig ein fachlicher Schwerpunkt.

Vielleicht gefällt dir die Arbeit bei Kontrollen besonders gut. Vielleicht interessieren dich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Abgabenerhebung, Prüfungsdienst oder andere Bereiche stärker.

Auch spezielle Tätigkeiten können später infrage kommen, wenn du die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllst.

Die Anwärterzeit dient deshalb nicht nur dazu, Prüfungen zu bestehen. Sie gibt dir auch einen ersten umfassenden Einblick in den späteren Beruf.

Was passiert bei nicht bestandenen Prüfungen?

Der Status als Beamter auf Widerruf bedeutet nicht, dass dir die spätere Zollkarriere bereits garantiert ist.

Du musst die vorgeschriebenen Leistungsnachweise und am Ende die Laufbahnprüfung beziehungsweise dein Studium erfolgreich abschließen.

Wird eine entscheidende Prüfung endgültig nicht bestanden, kann der Vorbereitungsdienst enden. Deshalb solltest du die fachlichen Anforderungen während deiner gesamten Anwärterzeit ernst nehmen.

Der bestandene Einstellungstest ist also nur die erste große Hürde. Danach beginnt die eigentliche Ausbildung.

Was passiert nach der Anwärterzeit?

Wenn du deinen Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließt und übernommen wirst, endet dein Status als Beamter auf Widerruf.

Danach erfolgt grundsätzlich der Wechsel in das Beamtenverhältnis auf Probe. Beim Zoll wird nach bestandener Abschlussprüfung im Regelfall eine entsprechende Übernahme vorgesehen.

In der Probezeit wirst du nicht mehr ausgebildet, sondern arbeitest regulär auf deinem Dienstposten und musst dich im Berufsalltag bewähren.

Die Probezeit beträgt bei Bundesbeamten grundsätzlich drei Jahre. Später kann bei Erfüllung der Voraussetzungen die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit folgen.

Vereinfacht sieht der Weg damit so aus:

Zollanwärter als Beamter auf Widerruf, erfolgreicher Abschluss, Beamter auf Probe und später gegebenenfalls Beamter auf Lebenszeit.

Erst das Auswahlverfahren bestehen

Bevor du Zollanwärter wirst, musst du zunächst einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhalten.

Dafür durchläufst du das Auswahlverfahren des Zolls. Dort musst du zeigen, dass du fachlich und persönlich für den gewünschten Karriereweg geeignet bist.

Eine gründliche Vorbereitung lohnt sich deshalb. Der Ausbildungspark Verlag ist als Fachverlag auf Einstellungstests und Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst spezialisiert. Wer sich früh mit den verschiedenen Aufgabentypen beschäftigt und regelmäßig trainiert, kann wesentlich sicherer in das Auswahlverfahren gehen.

Fazit

Als Zollanwärter befindest du dich in der Ausbildung für deine spätere Beamtenlaufbahn. Während des Vorbereitungsdienstes bist du bereits Beamtin oder Beamter auf Widerruf und erhältst Anwärterbezüge.

Im mittleren Zolldienst dauert diese Phase zwei Jahre, beim dualen Studium im gehobenen Zolldienst drei Jahre. In beiden Fällen wechseln sich theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte ab.

Während deiner Anwärterzeit musst du die notwendigen Kenntnisse erwerben, Prüfungen bestehen und dich auch praktisch bewähren. Nach dem erfolgreichen Abschluss und der vorgesehenen Übernahme beginnt normalerweise der nächste Abschnitt als Beamtin oder Beamter auf Probe.

Zollanwärter zu sein bedeutet damit weit mehr, als nur eine Ausbildung zu absolvieren. Du hast bereits den ersten Schritt in deine Beamtenlaufbahn gemacht und wirst gezielt auf deine spätere Tätigkeit in der Zollverwaltung vorbereitet.

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