Warteliste beim Zoll
Zoll-ABC
Du hast das Auswahlverfahren beim Zoll bestanden, bekommst aber trotzdem noch keine direkte Zusage? Dann kann es passieren, dass du zunächst auf einer Warteliste landest. Das ist natürlich erst einmal enttäuschend, bedeutet aber noch keine Absage. Der Zoll weist ausdrücklich darauf hin, dass Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren zunächst einen Wartelistenplatz erhalten und später als Nachrücker eingestellt werden können.
Der Grund dafür ist einfach: Für Ausbildung und duales Studium steht nur eine bestimmte Zahl an Einstellungsplätzen zur Verfügung. Gleichzeitig können mehr Bewerber das Auswahlverfahren erfolgreich abschließen, als unmittelbar eingestellt werden können. Dann kommt es darauf an, wie du im Vergleich zu den anderen geeigneten Bewerbern abgeschnitten hast.
Inhalte:
- Was bedeutet ein Platz auf der Warteliste?
- Warum gibt es beim Zoll eine Warteliste?
- Wie entstehen freie Plätze?
- Wie gut sind deine Chancen auf der Warteliste?
- Nicht auf Gerüchte verlassen
- Fehlende Unterlagen trotzdem rechtzeitig einreichen
- Erreichbar bleiben
- Einen Plan B haben
- Kannst du deinen Wartelistenplatz verbessern?
- Was passiert, wenn du nicht nachrückst?
- Warteliste ist besser als eine Absage
- Fazit
Was bedeutet ein Platz auf der Warteliste?
Ein Wartelistenplatz bedeutet zunächst, dass du im Auswahlverfahren grundsätzlich erfolgreich warst, aber noch keinen der unmittelbar verfügbaren Einstellungsplätze erhalten hast.
Du bist damit weiterhin im Rennen. Wird später ein Platz frei, kann der Zoll auf geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus der Warteliste zurückgreifen.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu einer endgültigen Absage. Bei einer Absage ist das Bewerbungsverfahren für den betreffenden Einstellungstermin normalerweise beendet. Mit einem Wartelistenplatz besteht dagegen weiterhin die Möglichkeit, nachzurücken.
Du solltest eine Wartelistenmitteilung deshalb genau lesen. Daraus ergibt sich, welche weiteren Schritte für dich wichtig sind und ob noch Unterlagen nachgereicht werden müssen.
Warum gibt es beim Zoll eine Warteliste?
Bei Einstellungen in der Bundesverwaltung gilt das Prinzip der Bestenauslese. Bewerberinnen und Bewerber werden nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung beurteilt.
Auch beim Zoll reicht es deshalb nicht immer aus, lediglich die erforderliche Mindestleistung im Auswahlverfahren zu erreichen. Wenn mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als Einstellungsplätze zur Verfügung stehen, müssen die Ergebnisse miteinander verglichen werden.
Die leistungsstärksten Bewerber erhalten zunächst die verfügbaren Plätze. Weitere geeignete Kandidatinnen und Kandidaten können auf einer Warteliste geführt werden.
Damit entscheidet nicht die Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen darüber, wer einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhält. Entscheidend ist das Ergebnis des Auswahlverfahrens.
Wie entstehen freie Plätze?
Zwischen Auswahlverfahren und tatsächlicher Einstellung können sich Veränderungen ergeben.
Eine Bewerberin entscheidet sich vielleicht doch für ein anderes duales Studium. Ein anderer Bewerber nimmt eine Ausbildungsstelle bei einer anderen Behörde an. Manche Kandidaten erfüllen noch ausstehende Einstellungsvoraussetzungen nicht oder entscheiden sich aus persönlichen Gründen gegen den Zoll.
Dadurch können bereits vergebene oder eingeplante Plätze wieder frei werden.
In solchen Fällen kann die Warteliste interessant werden. Bewerber rücken nach und können anschließend doch noch eine Einstellungszusage erhalten.
Wie viele Plätze tatsächlich frei werden, lässt sich vorher allerdings nicht zuverlässig vorhersagen.
Wie gut sind deine Chancen auf der Warteliste?
Eine pauschale Prozentzahl gibt es dafür nicht.
Deine tatsächlichen Nachrückchancen hängen unter anderem davon ab, wie viele Plätze zu vergeben sind, wie viele Bewerber vor dir stehen und wie viele ursprünglich ausgewählte Kandidaten ihre Zusage nicht wahrnehmen.
Auch der jeweilige Einstellungsjahrgang und die zuständige Einstellungsbehörde können eine Rolle spielen.
Ein sehr guter Wartelistenplatz kann natürlich günstiger sein als eine Position weit hinten. Trotzdem solltest du selbst bei einem vorderen Platz nicht davon ausgehen, dass die Einstellung bereits sicher ist.
Umgekehrt bedeutet ein Wartelistenplatz auch nicht automatisch, dass du keine Chance mehr hast.
Nicht auf Gerüchte verlassen
In Internetforen findest du häufig Aussagen wie: „Bei uns sind letztes Jahr noch 20 Leute nachgerückt“ oder „Mit Platz zehn bist du sicher dabei“.
Solche Erfahrungen lassen sich nicht zuverlässig auf deinen eigenen Bewerbungsjahrgang übertragen.
Die Zahl der Einstellungsplätze kann sich unterscheiden. Ebenso kann die Zahl der Bewerber variieren, die eine Zusage später zurückgeben.
Orientiere dich deshalb an den Informationen, die du direkt für dein Bewerbungsverfahren erhältst. Dein persönlicher Wartelistenplatz ist wesentlich aussagekräftiger als Erfahrungen aus einem anderen Hauptzollamt oder einem früheren Einstellungsjahr.
Fehlende Unterlagen trotzdem rechtzeitig einreichen
Besonders wichtig ist: Ein Wartelistenplatz bedeutet nicht, dass du dich nun um nichts mehr kümmern musst.
Wenn für deine Einstellung noch bestimmte Nachweise erforderlich sind, solltest du die entsprechenden Fristen unbedingt einhalten.
Das gilt insbesondere für das Deutsche Sportabzeichen, wenn es für deinen Karriereweg verlangt wird. Der Zoll weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einstellung als Nachrückerin oder Nachrücker nur möglich ist, wenn die erforderlichen Nachweise und gegebenenfalls noch ausstehenden Unterlagen vorliegen.
Das ist logisch: Wird kurzfristig ein Platz frei, muss der Zoll prüfen können, ob du tatsächlich alle Einstellungsvoraussetzungen erfüllst.
Wer eine wichtige Frist verstreichen lässt, kann dadurch seine Nachrückmöglichkeit gefährden.
Erreichbar bleiben
Wenn du auf einer Warteliste stehst, solltest du außerdem darauf achten, für die Einstellungsbehörde erreichbar zu bleiben.
Prüfe regelmäßig deine E-Mails und achte auch auf deinen Spam-Ordner. Kontrolliere außerdem, ob deine hinterlegte Telefonnummer noch aktuell ist.
Wenn du umziehst oder sich andere Kontaktdaten ändern, solltest du dies rechtzeitig mitteilen.
Gerade bei einem Nachrückverfahren kann eine Entscheidung vergleichsweise kurzfristig erforderlich werden. Deshalb wäre es ärgerlich, wenn dich eine wichtige Nachricht aufgrund veralteter Kontaktdaten nicht erreicht.
Einen Plan B haben
Auch wenn du unbedingt zum Zoll möchtest, solltest du dich mit einem Wartelistenplatz nicht ausschließlich auf diese Möglichkeit verlassen.
Bewirb dich parallel für andere Ausbildungs- oder Studienplätze und halte dir Alternativen offen. Das gilt besonders dann, wenn noch einige Monate bis zum geplanten Einstellungstermin verbleiben.
Ein Plan B bedeutet nicht, dass du deine Zollbewerbung aufgegeben hast. Du sorgst lediglich dafür, dass du nicht ohne Alternative dastehst, falls es mit dem Nachrücken diesmal nicht klappt.
Erhältst du später doch noch eine Zusage vom Zoll, kannst du anschließend entscheiden, welchen Weg du einschlagen möchtest.
Kannst du deinen Wartelistenplatz verbessern?
Das bereits abgeschlossene Auswahlverfahren kannst du im Nachhinein normalerweise nicht durch zusätzliche Übungsleistungen verbessern.
Deine Position ergibt sich aus dem durchgeführten Auswahl- und Bewertungsverfahren. Ein zusätzliches Empfehlungsschreiben oder ein besonders motivierter Anruf verschafft dir deshalb keinen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern.
Genau das gehört zur Bestenauslese im öffentlichen Dienst. Die Entscheidung soll nach nachvollziehbaren und vergleichbaren Kriterien erfolgen.
Du kannst aber dafür sorgen, dass von deiner Seite alle Voraussetzungen erfüllt sind. Reiche angeforderte Dokumente fristgerecht ein, bleibe erreichbar und teile wichtige Änderungen mit.
Was passiert, wenn du nicht nachrückst?
Wenn bis zum Abschluss des Einstellungsverfahrens kein Platz für dich frei wird, bedeutet das nicht, dass eine Karriere beim Zoll grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Du kannst dich für einen späteren Einstellungstermin erneut bewerben, sofern du weiterhin die Voraussetzungen erfüllst.
Dabei solltest du deine Erfahrungen aus dem ersten Auswahlverfahren nutzen. Du kennst dann bereits den Ablauf, weißt besser, welche Aufgaben dich erwarten, und kannst gezielt an Bereichen arbeiten, in denen du noch Verbesserungspotenzial gesehen hast.
Der Ausbildungspark Verlag ist als Fachverlag auf die Vorbereitung auf Einstellungstests und Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst spezialisiert. Gerade wenn du beim ersten Versuch nur knapp keinen direkten Einstellungsplatz erreicht hast, kann eine gezielte Vorbereitung auf einen erneuten Versuch sinnvoll sein.
Warteliste ist besser als eine Absage
Auch wenn sich ein Wartelistenplatz im ersten Moment nicht wie ein Erfolg anfühlt, solltest du die Situation richtig einordnen.
Du hast weiterhin eine Chance auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz. Jetzt hängt die weitere Entwicklung davon ab, ob Plätze frei werden und wie deine Position innerhalb des Auswahlverfahrens ist.
Gleichzeitig solltest du realistisch bleiben und deine weitere Planung nicht vollständig vom Nachrücken abhängig machen.
Fazit
Eine Warteliste beim Zoll bedeutet nicht automatisch eine Absage. Wenn du im Auswahlverfahren grundsätzlich erfolgreich warst, aber zunächst keinen verfügbaren Einstellungsplatz erhältst, kann eine spätere Einstellung als Nachrückerin oder Nachrücker möglich sein.
Wie gut deine Chancen tatsächlich sind, hängt von deiner Position und davon ab, wie viele Plätze später noch frei werden. Eine Garantie gibt es deshalb nicht.
Wichtig ist vor allem, dass du weiterhin alle verlangten Unterlagen und Nachweise fristgerecht einreichst und für die Einstellungsbehörde erreichbar bleibst. Gleichzeitig ist es sinnvoll, andere Bewerbungen weiterlaufen zu lassen.
Kommt später die Nachricht, dass du nachrücken kannst, hast du dein Ziel doch noch erreicht. Klappt es diesmal nicht, kannst du dich bei einem späteren Einstellungstermin erneut beim Zoll bewerben und deine Erfahrungen aus dem ersten Auswahlverfahren nutzen.
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