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Ernennung beim Zoll

Zoll-ABC

Die Ernennung ist ein wichtiger rechtlicher Schritt in deiner Beamtenlaufbahn beim Zoll. Ein Beamtenverhältnis entsteht nicht einfach dadurch, dass du deine Ausbildung beginnst oder eine Zusage erhältst. Entscheidend ist die förmliche Ernennung. In der Bundesverwaltung wird das Beamtenverhältnis durch die persönliche Entgegennahme einer Ernennungsurkunde begründet.

Beim Zoll begegnet dir die Ernennung während deiner Karriere mehrfach, denn dein Beamtenstatus verändert sich vom Vorbereitungsdienst über die Probezeit bis zur möglichen Verbeamtung auf Lebenszeit.

Ernennung zum Beamten auf Widerruf

Wenn du eine Ausbildung oder ein entsprechendes duales Studium für eine Beamtenlaufbahn beim Zoll beginnst, bist du während deiner Anwärterzeit Beamtin oder Beamter auf Widerruf.

Dieser Status gilt während des Vorbereitungsdienstes. Du befindest dich damit bereits in einem Beamtenverhältnis, obwohl deine Ausbildung beziehungsweise dein Studium noch nicht abgeschlossen ist.

Ernennung zum Beamten auf Probe

Nach bestandener Abschlussprüfung kann der nächste Schritt folgen. Der Zoll erklärt, dass sich das Beamtenverhältnis nach erfolgreichem Abschluss im Regelfall vom Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Beamtenverhältnis auf Probe verändert.

Die Probezeit dauert bei Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten grundsätzlich drei Jahre. Sie dient dazu, festzustellen, ob du dich auch im Berufsalltag dauerhaft für die Beamtenlaufbahn eignest.

Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

Hast du dich während der Probezeit bewährt, kann anschließend die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen. Voraussetzung ist insbesondere, dass du dich hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hast und die Anforderungen deiner Laufbahn dauerhaft erfüllen kannst.

Die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt also nicht automatisch allein deshalb, weil drei Jahre vergangen sind. Deine Bewährung während der Probezeit ist entscheidend.

Warum ist die Ernennungsurkunde wichtig?

Die Ernennung ist ein förmlicher Verwaltungsakt. Für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist die persönliche Aushändigung beziehungsweise Entgegennahme der Ernennungsurkunde entscheidend.

Für dich bedeutet das: Eine mündliche Zusage oder die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren allein macht dich noch nicht zur Beamtin oder zum Beamten. Erst mit der wirksamen Ernennung erhältst du den jeweiligen beamtenrechtlichen Status.

Fazit

Die Ernennung beim Zoll begleitet dich durch verschiedene Stationen deiner Beamtenlaufbahn. Während Ausbildung oder dualem Studium wirst du zunächst Beamter auf Widerruf. Nach erfolgreichem Abschluss und Übernahme folgt im Regelfall die Ernennung zum Beamten auf Probe.

Hast du dich während der grundsätzlich dreijährigen Probezeit bewährt und erfüllst die erforderlichen Voraussetzungen, kann anschließend die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen.

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