Ausbildungsbeginn beim Zoll
Zoll-ABC
Wenn du eine Ausbildung beim Zoll beginnen möchtest, solltest du den Einstellungstermin frühzeitig kennen. Für die zweijährige Ausbildung im mittleren Zolldienst gibt es einen festen regulären Ausbildungsbeginn: Sie startet am 1. September. Deine Bewerbung musst du allerdings wesentlich früher einreichen. Nach den aktuellen Angaben des Zolls läuft der Bewerbungszeitraum grundsätzlich bis zum 15. Oktober des Vorjahres.
Das bedeutet für dich: Möchtest du beispielsweise am 1. September eines bestimmten Jahres deine Ausbildung beginnen, solltest du dich bereits im vorherigen Jahr intensiv mit deiner Bewerbung beschäftigen. Zwischen Bewerbung und Ausbildungsbeginn liegen mehrere Monate, in denen unter anderem das Auswahlverfahren stattfindet.
Inhalte:
Warum liegt die Bewerbung so weit vor dem Ausbildungsbeginn?
Der lange Vorlauf hat einen einfachen Grund. Bevor du tatsächlich deine Ausbildung beginnen kannst, muss der Zoll zunächst prüfen, ob du die Einstellungsvoraussetzungen erfüllst. Anschließend durchläufst du das Auswahlverfahren. Deshalb solltest du den 1. September nicht als Beginn deiner Beschäftigung mit dem Zoll betrachten. Dein Weg dorthin beginnt bereits viele Monate vorher mit der Bewerbung und der Vorbereitung auf das Auswahlverfahren.
Wann solltest du mit der Bewerbung beginnen?
Auch wenn die reguläre Bewerbungsfrist aktuell bis zum 15. Oktober reicht, solltest du deine Unterlagen möglichst nicht erst am letzten Tag zusammenstellen. Prüfe frühzeitig, ob du die Voraussetzungen für den mittleren Zolldienst erfüllst und welche Unterlagen benötigt werden. Besonders wichtig ist dabei auch das Auswahlverfahren. Zwischen Bewerbung und Ausbildungsbeginn hast du zwar ausreichend Zeit, allerdings solltest du mit der Vorbereitung nicht warten, bis deine Einladung zum Test im Briefkasten oder im Bewerbungsportal liegt.
Eine systematische Vorbereitung auf Mathematik, Sprachverständnis, Allgemeinwissen und weitere typische Testanforderungen kann dir helfen, sicherer in das Auswahlverfahren zu gehen. Der Ausbildungspark Verlag ist auf die Vorbereitung auf Einstellungstests und Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst spezialisiert und bietet entsprechende Übungsmöglichkeiten für Zollbewerber.
Ausbildungsbeginn und Studienbeginn nicht verwechseln
Wenn du dich über den Zoll informierst, wirst du neben dem Ausbildungsbeginn auch auf verschiedene Studienbeginne stoßen. Hier solltest du genau unterscheiden. Die Ausbildung im mittleren Zolldienst beginnt regulär nur einmal jährlich, nämlich am 1. September.
Beim dualen Studium im gehobenen Zolldienst sieht es anders aus. Hier nennt der Zoll aktuell zwei mögliche Studienbeginne, den 1. März und den 1. September. Entsprechend gibt es unterschiedliche Bewerbungsfristen: Für einen Studienbeginn am 1. September endet der Bewerbungszeitraum grundsätzlich am 15. Oktober des Vorjahres, für einen Studienbeginn am 1. März grundsätzlich am 15. April des Vorjahres. Auch das duale Studium Verwaltungsinformatik bietet derzeit einen Studienstart zum 1. März beziehungsweise 1. September.
Was passiert am Ausbildungsbeginn?
Mit dem Ausbildungsbeginn startest du deinen zweijährigen Vorbereitungsdienst für den mittleren Zolldienst. Von diesem Zeitpunkt an bist du nicht mehr Bewerberin oder Bewerber, sondern Anwärterin beziehungsweise Anwärter beim Zoll. In den folgenden zwei Jahren wechseln sich Theorie und praktische Ausbildungsabschnitte ab. Du lernst dadurch sowohl die rechtlichen und fachlichen Grundlagen als auch deren Anwendung im Berufsalltag kennen.
Den Ausbildungsbeginn langfristig planen
Gerade wenn du noch zur Schule gehst, solltest du deinen gewünschten Ausbildungsbeginn frühzeitig in deine Planung einbauen. Überlege beispielsweise, wann du deinen Schulabschluss bekommst und ob dein Zeugnis rechtzeitig für den geplanten Einstieg vorliegt. Außerdem solltest du ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf das Auswahlverfahren einplanen. Auch organisatorische Voraussetzungen solltest du frühzeitig checken. So vermeidest du, dass dein gewünschter Ausbildungsbeginn an einem fehlenden Nachweis oder einer verpassten Frist scheitert.
Was ist, wenn du den Ausbildungsbeginn verpasst?
Wenn du die Bewerbungsfrist für einen bestimmten Ausbildungsbeginn verpasst hast, solltest du die aktuellen Karriereinformationen des Zolls prüfen. Für die reguläre Ausbildung im mittleren Dienst nennt der Zoll derzeit den Ausbildungsbeginn am 1. September und den Bewerbungszeitraum bis zum 15. Oktober.
Da es für die klassische Ausbildung nur diesen regulären jährlichen Starttermin gibt, kann eine verpasste Bewerbungsfrist bedeuten, dass du dich erst für den folgenden Ausbildungsjahrgang bewerben kannst. Deshalb lohnt es sich, Termine frühzeitig im Kalender zu markieren.
Fazit
Der Ausbildungsbeginn beim Zoll ist für die Ausbildung im mittleren Zolldienst regulär der 1. September. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Bewerben musst du dich allerdings schon deutlich vorher: Der Zoll nennt aktuell den 15. Oktober des Vorjahres als reguläres Ende des Bewerbungszeitraums.
Wenn du zum Zoll möchtest, solltest du deshalb langfristig planen. Kümmere dich rechtzeitig um deine Bewerbung, prüfe die Einstellungsvoraussetzungen und nutze die Monate vor dem Ausbildungsbeginn für eine gründliche Vorbereitung auf das Auswahlverfahren. Deine Zollkarriere startet nicht erst am 1. September, sondern eigentlich schon mit deiner Bewerbung viele Monate zuvor.
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