Besoldung beim Zoll
Zoll-ABC
Wenn du eine Beamtenlaufbahn beim Zoll einschlägst, erhältst du keine klassische Vergütung nach einem Tarifvertrag, sondern eine Besoldung nach dem Bundesbesoldungsrecht. Wie hoch dein Einkommen ausfällt, hängt unter anderem von deiner Laufbahn, deinem Amt und deiner Besoldungsgruppe ab. Der Zoll nennt für den mittleren Dienst die Besoldungsgruppen A7 bis A9, für den gehobenen Dienst A9 bis A13 und für den Bereich Verwaltungsinformatik A10 bis A13.
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Besoldung schon während der Ausbildung
Bereits während der zweijährigen Ausbildung im mittleren Zolldienst erhältst du Anwärterbezüge. Der Zoll nennt aktuell eine Besoldung von etwa 1.560 Euro brutto pro Monat. Der Betrag wird auf der offiziellen Karriereseite derzeit als vorläufig und vorbehaltlich einer späteren gesetzlichen Regelung ausgewiesen.
Damit unterscheidet sich die Ausbildung beim Zoll von einer klassischen betrieblichen Berufsausbildung. Du befindest dich bereits im Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn und wirst entsprechend besoldet.
Besoldung im dualen Studium
Im dualen Studium für den gehobenen Zolldienst fällt die Besoldung höher aus. Der Zoll nennt aktuell etwa 1.846 Euro brutto monatlich. Das dreijährige Studium führt zum Bachelor of Laws und bereitet dich auf den gehobenen Zolldienst vor. Auch dieser Betrag ist derzeit noch als vorläufig gekennzeichnet.
Für das duale Studium Verwaltungsinformatik nennt der Zoll ebenfalls rund 1.846 Euro brutto monatlich. Nach erfolgreichem Studium stehen dir dort grundsätzlich die Besoldungsgruppen A10 bis A13 offen.
Wie entwickelt sich die Besoldung später?
Nach Ausbildung oder Studium hängt deine weitere Besoldung von deinem Amt und deiner beruflichen Entwicklung ab. Im mittleren Zolldienst reichen die Besoldungsgruppen grundsätzlich von A7 bis A9, im gehobenen Dienst von A9 bis A13. Wann du eine höhere Besoldungsgruppe erreichst, hängt nicht einfach nur von der Zahl deiner Dienstjahre ab. Beförderungen richten sich insbesondere nach deiner beruflichen Entwicklung und den jeweiligen Voraussetzungen.
Die Besoldungsgruppe ist deshalb nicht mit einer festen Berufsbezeichnung oder einem einheitlichen Zollgehalt gleichzusetzen. Zwei Beschäftigte beim Zoll können je nach Laufbahn, Amt und beruflichem Werdegang unterschiedlich besoldet werden.
Fazit
Die Besoldung beim Zoll richtet sich nach dem Beamtenrecht des Bundes und entwickelt sich mit deiner Laufbahn. Während der Ausbildung im mittleren Dienst nennt der Zoll aktuell etwa 1.560 Euro brutto, während des dualen Studiums im gehobenen Dienst beziehungsweise Verwaltungsinformatik rund 1.846 Euro brutto monatlich.
Nach deiner Ausbildung oder deinem Studium wirst du einer regulären Besoldungsgruppe zugeordnet. Im mittleren Dienst reicht die Laufbahn grundsätzlich von A7 bis A9, im gehobenen Dienst von A9 bis A13. Damit kann deine Besoldung im Laufe deiner Karriere durch Beförderungen weiter steigen.
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