Nachteilsausgleich im Zoll-Auswahlverfahren
Zoll-ABC
Wenn du aufgrund einer Behinderung beim Auswahlverfahren des Zolls besondere Unterstützung benötigst, kann dir ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Ziel ist es, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und dir eine chancengleiche Teilnahme am Auswahlverfahren zu ermöglichen. Der Zoll weist ausdrücklich darauf hin, dass sowohl beim schriftlichen als auch beim mündlichen Auswahlverfahren Nachteilsausgleiche berücksichtigt werden können. Art und Umfang richten sich nach Art und Schwere der Behinderung.
Ein Nachteilsausgleich bedeutet dabei nicht, dass die fachlichen Anforderungen abgesenkt werden. Du musst grundsätzlich dieselben Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen wie andere Bewerber. Angepasst werden können vielmehr die Bedingungen, unter denen du deine Leistung erbringst.
Inhalte:
- Für wen kommt ein Nachteilsausgleich infrage?
- Wann solltest du den Nachteilsausgleich beantragen?
- Wie sieht ein Nachteilsausgleich konkret aus?
- Gilt der Nachteilsausgleich auch für den mündlichen Teil?
- Welche Rolle spielt die Schwerbehindertenvertretung?
- Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung bei den Testaufgaben
- Körperliche Eignung bei Schwerbehinderung
- Was solltest du bei der Bewerbung beachten?
- Vorbereitung bleibt wichtig
- Fazit
Für wen kommt ein Nachteilsausgleich infrage?
Die offiziellen Informationen des Zolls richten sich insbesondere an schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber. Menschen mit Schwerbehinderung sind grundsätzlich zum Auswahlverfahren zuzulassen, sofern aus den Bewerbungsunterlagen nicht offensichtlich hervorgeht, dass sie für die vorgesehene Verwendung ungeeignet sind.
Auch die Bundesverwaltung betont grundsätzlich die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung bei Bewerbungen. Erfüllen schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber die fachlichen Anforderungen einer ausgeschriebenen Stelle, gelten besondere Regelungen für ihre Berücksichtigung im Auswahlverfahren.
Wann solltest du den Nachteilsausgleich beantragen?
Der wichtigste praktische Hinweis lautet: Kümmere dich frühzeitig darum.
Der Zoll empfiehlt ausdrücklich, bereits vor der Teilnahme am schriftlichen Auswahlverfahren Kontakt mit der zuständigen Einstellungsbehörde aufzunehmen, wenn du einen Nachteilsausgleich benötigst.
Warte deshalb nicht bis zum Tag des Einstellungstests. Die Einstellungsbehörde muss vorher wissen, welche Beeinträchtigung berücksichtigt werden soll und welche organisatorischen Anpassungen erforderlich und möglich sind.
Wie sieht ein Nachteilsausgleich konkret aus?
Eine für alle Bewerber identische Regelung gibt es nicht. Der Zoll erklärt ausdrücklich, dass sich der Nachteilsausgleich nach Art und Schwere der jeweiligen Behinderung richtet.
Das ist wichtig, weil unterschiedliche Beeinträchtigungen auch unterschiedliche Lösungen erfordern können. Deshalb veröffentlicht der Zoll keinen allgemeinen Katalog nach dem Muster „Behinderung A bedeutet automatisch Maßnahme B“.
Welche konkrete Anpassung in deinem Fall erforderlich ist, solltest du deshalb mit der zuständigen Einstellungsbehörde abstimmen.
Gilt der Nachteilsausgleich auch für den mündlichen Teil?
Ja. Der Zoll nennt ausdrücklich sowohl das schriftliche als auch das mündliche Auswahlverfahren. Nachteilsausgleiche können somit nicht nur beim schriftlichen Einstellungstest, sondern auch bei den späteren mündlichen Übungen berücksichtigt werden.
Das mündliche Auswahlverfahren kann je nach Karriereweg beispielsweise Interview, Gruppendiskussion, Rollenspiel oder Kurzvortrag umfassen. Falls deine Behinderung Auswirkungen auf die Teilnahme an solchen Übungen hat, solltest du dies rechtzeitig mit der Einstellungsbehörde besprechen.
Welche Rolle spielt die Schwerbehindertenvertretung?
Beim Zoll gibt es außerdem eine Schwerbehindertenvertretung. Bewerbungen schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen werden nach den offiziellen Informationen der Schwerbehindertenvertretung vorgelegt. Bei Fragen kannst du dich ebenfalls an die zuständige Vertretung wenden.
Die Kontaktdaten beziehungsweise die zuständigen Ansprechpartner können über die Einstellungsbehörde beziehungsweise die entsprechenden Informationsseiten des Zolls ermittelt werden.
Gerade wenn du unsicher bist, welche Unterstützung für deinen konkreten Fall infrage kommt, kann eine frühe Kontaktaufnahme sinnvoll sein.
Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung bei den Testaufgaben
Ein häufiger Irrtum besteht darin, einen Nachteilsausgleich mit leichteren Prüfungsaufgaben gleichzusetzen. Darum geht es nicht.
Im öffentlichen Dienst gilt weiterhin das Prinzip der Bestenauslese. Entscheidend sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.
Ein Nachteilsausgleich soll lediglich verhindern, dass deine Behinderung die Möglichkeit verfälscht, deine tatsächlichen Fähigkeiten zu zeigen. Die fachlichen Anforderungen des Auswahlverfahrens bleiben grundsätzlich bestehen.
Körperliche Eignung bei Schwerbehinderung
Auch bei der körperlichen Eignung bestehen besondere Regelungen. Der Zoll erklärt, dass bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt wird.
Für den mittleren Zolldienst gibt es außerdem eine wichtige Besonderheit: Bei schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern verzichtet der Zoll auf die ansonsten erforderliche Vorlage des Deutschen Sportabzeichens.
Diese Regelung solltest du jedoch nicht mit dem Nachteilsausgleich im schriftlichen oder mündlichen Test verwechseln. Es handelt sich um unterschiedliche Aspekte des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens.
Was solltest du bei der Bewerbung beachten?
Wenn du einen Nachteilsausgleich benötigst, solltest du das Thema offen und rechtzeitig mit der zuständigen Stelle klären. Besonders wichtig ist, dass die Einstellungsbehörde genügend Zeit hat, geeignete Rahmenbedingungen für deinen Auswahltermin zu organisieren.
Gehe dabei am besten folgendermaßen vor:
1. Prüfe die Informationen für Menschen mit Behinderung auf der offiziellen Zoll-Karriereseite.
2. Nimm rechtzeitig vor dem schriftlichen Auswahlverfahren Kontakt mit deiner Einstellungsbehörde auf.
3. Erkläre, welche behinderungsbedingte Einschränkung für das Auswahlverfahren relevant ist.
4. Kläre mit der zuständigen Stelle, welche Nachweise und Informationen benötigt werden.
5. Beachte anschließend die konkreten Hinweise für deinen Auswahltermin.
Der Zoll veröffentlicht keine pauschale Vorgabe, welche medizinischen Unterlagen in jedem Einzelfall vorgelegt werden müssen. Deshalb solltest du nicht auf eigene Initiative umfangreiche sensible Gesundheitsunterlagen versenden, sondern zunächst erfragen, was konkret benötigt wird.
Vorbereitung bleibt wichtig
Auch mit einem Nachteilsausgleich musst du dich fachlich auf das Auswahlverfahren vorbereiten. Beim klassischen schriftlichen Zoll-Auswahlverfahren werden beispielsweise Mathematikkenntnisse, Sprachverständnis und Allgemeinwissen geprüft. Im mündlichen Verfahren können weitere Übungen folgen.
Der Ausbildungspark Verlag ist als Fachverlag auf die Vorbereitung auf Einstellungstests und Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst spezialisiert. Wenn du einen Nachteilsausgleich erhältst, kannst du deine Vorbereitung zusätzlich an die später für dich geltenden Prüfungsbedingungen anpassen.
Fazit
Ein Nachteilsausgleich im Zoll-Auswahlverfahren soll dafür sorgen, dass eine Behinderung deine Chancen im Auswahlverfahren nicht unnötig beeinträchtigt. Der Zoll gewährt nach Art und Schwere der Behinderung entsprechende Nachteilsausgleiche sowohl für das schriftliche als auch für das mündliche Auswahlverfahren.
Wenn du einen solchen Ausgleich benötigst, solltest du bereits vor dem schriftlichen Auswahlverfahren Kontakt mit der zuständigen Einstellungsbehörde aufnehmen. Welche konkrete Anpassung erforderlich ist, wird individuell beurteilt.
Wichtig ist: Ein Nachteilsausgleich senkt nicht die fachlichen Anforderungen. Er soll vielmehr faire Prüfungsbedingungen schaffen, damit deine tatsächliche Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt werden können.
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