Führerschein beim Zoll
Zoll-ABC
Ein Führerschein gehört für die reguläre Bewerbung um eine Ausbildung im mittleren Zolldienst oder das duale Studium im gehobenen Zolldienst nicht zu den allgemein genannten Einstellungsvoraussetzungen. Auf den aktuellen Karriereseiten des Zolls werden unter anderem Schulabschluss, gesundheitliche Eignung, Altersgrenze sowie die Bereitschaft zu Schichtdienst, Dienstkleidung und gegebenenfalls zum Tragen einer Waffe aufgeführt. Ein Führerschein wird dort nicht als allgemeine Voraussetzung genannt.
Du kannst dich daher grundsätzlich auch dann für die klassischen Nachwuchslaufbahnen bewerben, wenn du noch keinen Führerschein der Klasse B besitzt.
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Wann kann ein Führerschein trotzdem wichtig werden?
Nach deiner Ausbildung oder deinem Studium kann die Situation anders aussehen. Der Zoll bietet zahlreiche Tätigkeiten im Innen- und Außendienst. Bei bestimmten Dienstposten musst du mit einem Dienstfahrzeug zu Kontrollen, Prüfungen oder anderen Einsatzorten fahren. In solchen Fällen kann ein gültiger Führerschein der Klasse B ausdrücklich verlangt werden.
Das zeigen auch aktuelle Stellenausschreibungen der Zollverwaltung. Für eine Tätigkeit bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verlangt ein Hauptzollamt beispielsweise die Eignung und Bereitschaft zum Führen eines Dienstfahrzeugs sowie einen gültigen Führerschein der Klasse B. Bei dieser konkreten Ausschreibung darf es sich zudem nicht mehr um einen Führerschein auf Probe handeln.
Diese Anforderungen gelten jedoch für den jeweiligen Dienstposten und dürfen nicht auf jede Ausbildung oder jede spätere Tätigkeit beim Zoll übertragen werden.
Führerschein kann deine Einsatzmöglichkeiten erweitern
Auch wenn du für den Ausbildungsstart keinen Führerschein benötigst, kann er im späteren Berufsleben praktisch sein. Gerade in Bereichen mit Außendienst, Kontrollen oder Ermittlungen müssen Beschäftigte teilweise unterschiedliche Einsatzorte erreichen. Ein Führerschein kann deshalb für bestimmte Verwendungen erforderlich oder zumindest von Vorteil sein.
Wenn du noch keinen Führerschein besitzt, musst du deine Zollbewerbung deswegen aber nicht aufschieben. Entscheidend sind zunächst die offiziellen Voraussetzungen für deinen gewählten Karriereweg und das erfolgreiche Auswahlverfahren.
Fazit
Ein Führerschein ist aktuell keine allgemein aufgeführte Voraussetzung für die Ausbildung im mittleren Zolldienst oder das duale Studium im gehobenen Zolldienst. Du kannst dich also grundsätzlich auch ohne Fahrerlaubnis bewerben.
Bei bestimmten späteren Tätigkeiten, insbesondere im Außendienst oder in vollzugsorientierten Bereichen, kann dagegen ein Führerschein der Klasse B verlangt werden. Welche Anforderungen gelten, hängt dann vom konkreten Dienstposten ab.
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