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Beamtenstatus beim Zoll

Zoll-ABC

Wenn du eine Ausbildung im mittleren Zolldienst oder ein duales Studium für eine Beamtenlaufbahn beim Zoll beginnst, bist du bereits während deiner Ausbildungs- beziehungsweise Studienzeit Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Der Zoll bezeichnet diese Phase als Anwärterzeit.

Damit unterscheidet sich dein Status deutlich von einer klassischen betrieblichen Ausbildung. Du erhältst keine gewöhnliche Ausbildungsvergütung, sondern Anwärterbezüge und befindest dich bereits in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat.

Vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe

Mit dem erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung oder deines dualen Studiums endet zunächst die Anwärterzeit. Wirst du anschließend vom Zoll übernommen, wechselt dein Status in das Beamtenverhältnis auf Probe. Das bestätigt der Zoll ausdrücklich in seinen Informationen für Bewerber und Eltern.

Die Probezeit dient dazu, dass du dich auch im Berufsalltag bewährst. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte beträgt sie grundsätzlich drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie verkürzt werden, mindestens muss sie jedoch ein Jahr dauern.

Wann wirst du Beamter auf Lebenszeit?

Nach erfolgreicher Probezeit kann die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit folgen. Dafür musst du dich hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt haben.

Der typische Weg sieht damit vereinfacht so aus: Während Ausbildung oder dualem Studium bist du Beamter auf Widerruf, nach erfolgreichem Abschluss und Übernahme Beamter auf Probe und später kann die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen.

Welche Besonderheiten bringt der Beamtenstatus mit sich?

Mit dem Beamtenstatus sind besondere Rechte und Pflichten verbunden. Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Dazu gehören beispielsweise die Pflicht zur Verfassungstreue und besondere dienstrechtliche Verpflichtungen. Gleichzeitig bietet eine Beamtenlaufbahn eine gesetzlich geregelte Besoldung und eine langfristig angelegte berufliche Perspektive.

Für deine Bewerbung bedeutet der Beamtenstatus außerdem, dass du bestimmte beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllen musst. Neben deiner fachlichen Befähigung spielen unter anderem deine persönliche und gesundheitliche Eignung eine Rolle.

Fazit

Der Beamtenstatus beim Zoll beginnt bei den klassischen Beamtenlaufbahnen bereits während der Ausbildung oder des dualen Studiums. Zunächst wirst du Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung und Übernahme folgt in der Regel das Beamtenverhältnis auf Probe. Bewährst du dich während der Probezeit, kann anschließend die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen.

Damit bietet dir eine Ausbildung oder ein duales Studium beim Zoll nicht nur einen Berufseinstieg, sondern zugleich den Einstieg in eine Beamtenlaufbahn des Bundes.

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