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Laufbahnwechsel beim Zoll

Zoll-ABC

Ein Laufbahnwechsel beim Zoll kann dir im Laufe deiner beruflichen Entwicklung neue Aufgaben und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Besonders häufig ist damit der Wechsel von einer niedrigeren in die nächsthöhere Laufbahngruppe gemeint, beispielsweise vom mittleren in den gehobenen Dienst oder vom gehobenen in den höheren Dienst.

Beamtenrechtlich handelt es sich dabei nicht um eine gewöhnliche Beförderung. Der Wechsel in die nächsthöhere Laufbahngruppe wird als Aufstieg bezeichnet und setzt eine entsprechende zusätzliche Qualifikation voraus. Berufserfahrung allein führt daher nicht automatisch in eine höhere Laufbahn.

Beförderung oder Laufbahnwechsel?

Diese beiden Begriffe solltest du unterscheiden. Bei einer Beförderung erreichst du ein höheres Amt innerhalb deiner bisherigen Laufbahn. Deine Laufbahngruppe bleibt dabei grundsätzlich dieselbe.

Ein Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe ist dagegen ein wesentlich größerer Schritt. Dafür musst du zusätzliche laufbahnrechtliche Voraussetzungen erfüllen und in der Regel ein entsprechendes Auswahl- und Qualifizierungsverfahren durchlaufen. Die Bundesverwaltung nennt hierfür beispielsweise Vorbereitungsdienste, fachspezifische Qualifizierungen oder Hochschulstudiengänge.

Auch der Wechsel auf einen anderen Dienstposten oder in ein anderes Sachgebiet des Zolls ist deshalb nicht automatisch ein Laufbahnwechsel.

Vom mittleren in den gehobenen Dienst

Wenn du deine Zollkarriere über die Ausbildung im mittleren Zolldienst begonnen hast, bist du nicht zwingend für dein gesamtes Berufsleben auf diese Laufbahngruppe festgelegt. Die Bundesverwaltung sieht grundsätzlich Möglichkeiten vor, in die nächsthöhere Laufbahngruppe aufzusteigen.

Als Beispiel für den Bundesdienst nennt das Karriereportal des Bundes ein Studium im Verwaltungsmanagement an der Hochschule des Bundes. Über ein entsprechendes Aufstiegsverfahren kann damit ein Wechsel vom mittleren in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ermöglicht werden.

Ob und in welcher Form dir beim Zoll ein entsprechender Aufstiegsweg angeboten wird, hängt vom konkreten Personalentwicklungs- und Auswahlverfahren ab. Einen automatischen Anspruch allein aufgrund langer Dienstzeit gibt es nicht.

Vom gehobenen in den höheren Dienst

Auch aus dem gehobenen Dienst kann grundsätzlich ein Aufstieg in den höheren Dienst möglich sein. Für den regulären Zugang zum höheren Dienst verlangt die Bundesverwaltung grundsätzlich einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss sowie die weiteren laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.

Als möglichen Aufstiegsweg innerhalb der Bundesverwaltung nennt das Karriereportal beispielsweise den berufsbegleitenden Master of Public Administration (MPA) an der Hochschule des Bundes. Das Studium richtet sich unter anderem an Beschäftigte des gehobenen Dienstes und kann im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens auf Aufgaben des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes vorbereiten.

Auch hier gilt: Ein erfolgreicher Masterabschluss allein bedeutet nicht automatisch, dass du unmittelbar ein Amt des höheren Dienstes erhältst. Zusätzlich müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen und das jeweilige Aufstiegsverfahren erfüllt sein.

Warum deine ursprüngliche Laufbahn trotzdem wichtig ist

Wenn du dich erstmals beim Zoll bewirbst, entscheidet dein gewählter Karriereweg zunächst über deine Laufbahn. Der klassische Einstieg in den mittleren Zolldienst erfolgt über eine Ausbildung, während du in den gehobenen Zolldienst über ein duales Studium einsteigst.

Deshalb solltest du schon vor deiner Bewerbung überlegen, welcher Weg zu deinem Bildungsabschluss und deinen beruflichen Vorstellungen passt. Wenn du bereits eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und gerne studieren möchtest, kann der direkte Einstieg in den gehobenen Dienst sinnvoller sein, als von Beginn an auf einen späteren Laufbahnaufstieg zu setzen.

Leistung und Auswahl spielen eine wichtige Rolle

Ein Laufbahnaufstieg ist keine automatische Folge guter Dienstjahre. In der Bundesverwaltung sind für berufliche Entwicklung insbesondere Eignung, Befähigung und fachliche Leistung entscheidend. Zusätzlich müssen die vorgeschriebenen Qualifikationen erworben und gegebenenfalls Auswahlverfahren erfolgreich bestanden werden.

Fort- und Weiterbildung spielen deshalb während einer Beamtenkarriere eine wichtige Rolle. Die Bundesverwaltung bietet unterschiedliche Qualifizierungsmaßnahmen an, die von einzelnen Fachfortbildungen bis zu umfangreichen Aufstiegsstudiengängen reichen können.

Tarifbeschäftigte haben keine Beamtenlaufbahn

Nicht alle Beschäftigten des Zolls sind Beamtinnen oder Beamte. Für Tarifbeschäftigte gilt das beamtenrechtliche Laufbahnsystem nicht. Sie werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst eingruppiert und können sich ebenfalls beruflich weiterentwickeln, allerdings gelten hierfür andere Regelungen.

Der Begriff Laufbahnwechsel bezieht sich deshalb im engeren Sinn auf die Beamtenlaufbahn.

Fazit

Ein Laufbahnwechsel beim Zoll ist grundsätzlich möglich, bedeutet aber mehr als eine normale Beförderung. Der Wechsel in die nächsthöhere Laufbahngruppe wird beamtenrechtlich als Aufstieg bezeichnet und erfordert eine zusätzliche Qualifizierung sowie ein entsprechendes Auswahl- beziehungsweise Aufstiegsverfahren.

So kann grundsätzlich ein Weg vom mittleren in den gehobenen und später auch vom gehobenen in den höheren Dienst führen. Berufserfahrung allein reicht dafür jedoch nicht aus. Wenn du langfristig eine höhere Laufbahn anstrebst, sind gute Leistungen, passende Weiterbildungen und die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Auswahlverfahren entscheidend.

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