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Urlaub beim Zoll

Zoll-ABC

Wer sich für eine Ausbildung, ein duales Studium oder eine langfristige Karriere beim Zoll entscheidet, möchte natürlich auch wissen, wie es mit dem Urlaub aussieht. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes gelten feste Regelungen zum Erholungsurlaub. Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche beträgt der Anspruch grundsätzlich 30 Arbeitstage pro Urlaubsjahr.

Damit bietet der Zoll gute Voraussetzungen, um Beruf und Freizeit miteinander zu verbinden. Trotzdem kannst du deinen Urlaub nicht völlig unabhängig von Ausbildung, Dienstplan oder den Anforderungen deiner Dienststelle festlegen. Gerade während der Ausbildung, des Studiums oder bei Tätigkeiten im Schichtdienst müssen Urlaubszeiten mit den dienstlichen Abläufen abgestimmt werden.

Wie viele Urlaubstage hast du beim Zoll?

Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte beträgt der Erholungsurlaub bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche grundsätzlich 30 Arbeitstage pro Jahr.

Das entspricht bei einer klassischen Arbeitswoche von Montag bis Freitag sechs Wochen Erholungsurlaub. Wochenenden zählen dabei normalerweise nicht als Urlaubstage, wenn du an diesen Tagen keinen Dienst leisten musst.

Arbeitest du dagegen nach einem anderen Arbeitszeitmodell, kann sich die Berechnung verändern. Das betrifft beispielsweise Beschäftigte, deren Dienst regelmäßig auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage pro Woche verteilt ist. Der Urlaubsanspruch wird dann entsprechend umgerechnet.

Entscheidend ist also nicht nur die Zahl 30, sondern auch die Verteilung deiner regelmäßigen Arbeitszeit.

Urlaub während der Ausbildung

Auch während deiner zweijährigen Ausbildung im mittleren Zolldienst hast du Anspruch auf Erholungsurlaub. Du bist während dieser Zeit nicht einfach Schülerin oder Schüler, sondern befindest dich bereits in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und durchläufst verschiedene theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte.

Deinen Urlaub kannst du deshalb nicht beliebig irgendwann im Jahr nehmen. Die Ausbildung folgt einem festen Ablauf. Unterricht, Praktika, Prüfungen und andere Ausbildungsabschnitte müssen berücksichtigt werden.

Wenn beispielsweise gerade ein wichtiger Lehrgang oder eine Prüfungsphase stattfindet, kannst du nicht davon ausgehen, dass ein mehrwöchiger Urlaub in diesem Zeitraum ohne Weiteres möglich ist.

Deshalb ist es sinnvoll, Urlaubsreisen erst dann verbindlich zu planen, wenn deine Urlaubszeit abgestimmt und genehmigt wurde.

Urlaub im dualen Studium

Ähnlich sieht es beim dualen Studium im gehobenen Zolldienst aus. Das Studium dauert drei Jahre und verbindet Studienabschnitte mit berufspraktischen Ausbildungszeiten.

Auch hier besitzt du grundsätzlich Anspruch auf Erholungsurlaub. Gleichzeitig musst du dich an die Organisation des Studiums und der praktischen Ausbildungsabschnitte halten.

Ein duales Studium unterscheidet sich deshalb deutlich von einem gewöhnlichen Hochschulstudium mit langen Semesterferien. Die vorlesungsfreie Zeit einer normalen Universität lässt sich nicht einfach auf ein duales Studium beim Zoll übertragen.

Deine Erholungszeiten müssen mit dem Studien- und Ausbildungsplan vereinbar sein. Wenn du beispielsweise während eines vorgesehenen Fachstudiums oder einer Prüfung Urlaub nehmen möchtest, können organisatorische Grenzen bestehen.

Urlaub muss genehmigt werden

Erholungsurlaub wird nicht dadurch wirksam, dass du deinem Vorgesetzten einfach mitteilst, dass du ab Montag zwei Wochen nicht kommst.

Du musst deinen Urlaub beantragen und die Genehmigung abwarten. Dabei sollen deine persönlichen Urlaubswünsche berücksichtigt werden. Gleichzeitig muss aber gewährleistet bleiben, dass der Dienstbetrieb funktioniert.

Gerade bei größeren Dienststellen werden Urlaubszeiten deshalb häufig frühzeitig abgestimmt. Besonders beliebte Zeiträume wie Sommerferien, Weihnachten oder andere Ferienzeiten können von mehreren Beschäftigten gleichzeitig gewünscht werden.

Dann muss die Dienststelle eine Lösung finden, die sowohl die persönlichen Interessen der Beschäftigten als auch die dienstlichen Anforderungen berücksichtigt.

Urlaub und Schichtdienst

Beim Zoll solltest du grundsätzlich bereit sein, auch im Schichtdienst zu arbeiten. Ob du tatsächlich im Schichtsystem eingesetzt wirst, hängt von deinem späteren Tätigkeitsbereich ab.

Bei Schichtdienst kann auch die Urlaubsberechnung etwas anders aussehen als bei einer klassischen Montag-bis-Freitag-Woche. Entscheidend sind die Tage, an denen du nach deinem Dienstplan tatsächlich Dienst leisten müsstest.

Wenn deine regelmäßige Arbeitszeit durchschnittlich auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche verteilt ist, wird dein Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.

Du solltest deshalb nicht versuchen, aus den 30 Tagen selbst auszurechnen, wie viele Schichten dir genau zustehen. Die konkrete Berechnung richtet sich nach deinem Arbeitszeitmodell.

Urlaub im ersten Dienstjahr

Wenn dein Beamtenverhältnis nicht zu Beginn eines Kalenderjahres beginnt, kann dein Urlaubsanspruch anteilig berechnet werden.

Bei einem Eintritt in den öffentlichen Dienst während des laufenden Jahres steht dir grundsätzlich für jeden vollen Monat der Dienstleistungspflicht ein entsprechender Anteil des Jahresurlaubs zu.

Das kann beispielsweise beim Beginn eines neuen Beamtenverhältnisses relevant sein.

Du solltest deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass dir bei jedem Einstieg unabhängig vom Zeitpunkt sofort der komplette Jahresurlaub zur Verfügung steht.

Was passiert, wenn du im Urlaub krank wirst?

Auch während eines Urlaubs kannst du krank werden. Eine Erkrankung bedeutet nicht automatisch, dass diese Tage trotzdem vollständig als Erholungsurlaub verbraucht werden.

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachgewiesen wird, können die entsprechenden Krankheitstage unter den dafür geltenden Voraussetzungen vom Urlaub getrennt behandelt werden.

Wichtig ist deshalb, eine Erkrankung während des Urlaubs nicht einfach erst Wochen später zu erwähnen. Informiere dich in einem solchen Fall über die geltenden Melde- und Nachweispflichten.

So stellst du sicher, dass deine Abwesenheit richtig erfasst wird.

Kann Urlaub übertragen werden?

Grundsätzlich soll Erholungsurlaub auch tatsächlich zur Erholung genutzt werden. Deshalb ist es sinnvoll, ihn innerhalb des vorgesehenen Zeitraums zu nehmen.

Es kann jedoch Situationen geben, in denen Urlaub nicht vollständig genommen werden kann. Für die Übertragung und den späteren Verfall gelten besondere Regelungen.

Du solltest deshalb größere Mengen an Resturlaub nicht einfach über Jahre ansammeln. Kläre rechtzeitig mit deiner Dienststelle, bis wann verbliebene Urlaubstage genommen werden müssen.

Gerade bei längeren Erkrankungen oder besonderen dienstlichen Situationen können zusätzliche Regelungen relevant sein.

Sonderurlaub ist etwas anderes

Neben dem normalen Erholungsurlaub gibt es auch Situationen, in denen Sonderurlaub infrage kommen kann.

Dabei handelt es sich nicht einfach um zusätzliche Urlaubstage für eine längere Reise. Sonderurlaub ist an bestimmte persönliche oder dienstliche Anlässe gebunden und unterliegt eigenen Voraussetzungen.

Dazu können beispielsweise besondere familiäre Situationen oder andere gesetzlich geregelte Anlässe gehören.

Erholungsurlaub und Sonderurlaub solltest du deshalb klar voneinander unterscheiden. Deine regulären 30 Urlaubstage dienen deiner persönlichen Erholung. Sonderurlaub verfolgt dagegen einen bestimmten besonderen Zweck.

Urlaub und Berufseinstieg

Für Bewerber ist Urlaub meist kein entscheidendes Kriterium im Auswahlverfahren. Trotzdem gehört das Thema zu den Arbeitsbedingungen, über die du dich vor einer Bewerbung informieren solltest.

Gerade beim Zoll solltest du bedenken, dass nicht jede Dienststelle nach einem klassischen Bürozeitenmodell arbeitet. Urlaub muss deshalb immer mit deinem konkreten Aufgabenbereich vereinbar sein.

Wenn du später beispielsweise in einem Kontrollbereich mit Schichtdienst arbeitest, kann die Urlaubsplanung anders organisiert sein als in einem Verwaltungsbereich mit regelmäßigen Arbeitszeiten.

Das bedeutet aber nicht, dass du deshalb weniger Erholungsurlaub hast. Vielmehr muss die Verteilung an das jeweilige Arbeitszeitmodell angepasst werden.

Frühzeitig planen

Wenn du einen längeren Urlaub planst, ist eine frühzeitige Abstimmung sinnvoll. Das gilt insbesondere für beliebte Reisezeiten.

Buche möglichst keine teure Reise, bevor dein Urlaub tatsächlich genehmigt wurde. Gerade in Bereichen mit festen Dienstplänen oder einer notwendigen Mindestbesetzung kann nicht jeder Urlaubswunsch zum gewünschten Zeitpunkt umgesetzt werden.

Wer frühzeitig plant und bei den Terminen etwas flexibel bleibt, vermeidet viele Probleme.

Auch während Ausbildung und Studium solltest du dich zunächst nach den vorgesehenen Ausbildungs- und Studienzeiten richten, bevor du längere Reisen buchst.

Fazit

Beim Zoll hast du als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche grundsätzlich 30 Arbeitstage Erholungsurlaub pro Jahr. Bei anderen Arbeitszeitmodellen, beispielsweise im Schichtdienst, wird der Anspruch entsprechend auf die tatsächliche Verteilung der Arbeitstage umgerechnet.

Auch während der Ausbildung im mittleren und des dualen Studiums im gehobenen Zolldienst hast du Anspruch auf Urlaub. Die Urlaubszeiten müssen allerdings mit den jeweiligen Ausbildungs-, Studien- und Praxisabschnitten abgestimmt werden.

Deinen Urlaub solltest du deshalb immer rechtzeitig beantragen und erst nach der Genehmigung verbindlich planen. So kannst du deine Erholungszeit nutzen, ohne dass Ausbildung, Studium oder der Dienstbetrieb beeinträchtigt werden.

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