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Einverständniserklärung der Eltern beim Zoll

Zoll-ABC

Du möchtest dich beim Zoll bewerben, bist aber noch nicht volljährig? Dann brauchst du für deine Bewerbung die Unterstützung deiner Eltern beziehungsweise deiner Erziehungsberechtigten. Der Zoll verlangt bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern ausdrücklich eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Damit bestätigen deine gesetzlichen Vertreter, dass sie mit deiner Teilnahme am Bewerbungsverfahren einverstanden sind.

Die Einverständniserklärung ist damit kein freiwilliger Zusatz zu deinen Bewerbungsunterlagen. Solange du noch minderjährig bist, gehört sie zu den Unterlagen, die für das Online-Bewerbungsverfahren benötigt werden. In den offiziellen Bewerbungsleitfäden des Zolls wird sie ausdrücklich als Unterlage für Minderjährige aufgeführt.

Wann brauchst du die Einverständniserklärung?

Entscheidend ist dein Alter zum Zeitpunkt der Bewerbung. Bist du noch keine 18 Jahre alt, setzt deine Bewerbung beim Zoll die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten voraus. Das betrifft beispielsweise Schülerinnen und Schüler, die sich bereits während ihres letzten Schuljahres für eine Ausbildung im mittleren Zolldienst bewerben und zum Bewerbungszeitpunkt noch minderjährig sind.

Eine besondere Regel gilt, wenn du jünger als 16 Jahre bist. In diesem Fall benötigt der Zoll die Zustimmung sogar bereits, damit für dich ein Account im Online-Bewerbungsportal erstellt werden kann. Du solltest das Thema deshalb frühzeitig mit deinen Eltern besprechen und nicht erst kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist feststellen, dass noch eine Unterschrift fehlt.

Wie reichst du die Erklärung beim Zoll ein?

Für minderjährige Bewerberinnen und Bewerber stellt der Zoll im Zusammenhang mit seinem Online-Bewerbungsverfahren ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und anschließend zusammen mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. In den FAQ des Zolls wird die unterschriebene Einverständniserklärung ausdrücklich bei den Unterlagen für Minderjährige genannt.

Dabei handelt es sich nicht einfach um einen selbst formulierten Satz wie „Wir sind mit der Bewerbung einverstanden“. Nutze das vom Zoll vorgesehene Formular und achte darauf, dass es vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. So vermeidest du unnötige Rückfragen oder Verzögerungen bei deiner Bewerbung.

Warum verlangt der Zoll die Zustimmung der Eltern?

Als minderjährige Bewerberin oder minderjähriger Bewerber kannst du bestimmte rechtliche Erklärungen noch nicht in gleicher Weise selbstständig abgeben wie eine volljährige Person. Deshalb werden deine gesetzlichen Vertreter in das Bewerbungsverfahren einbezogen. Die Zustimmung betrifft insbesondere die Teilnahme am Online-Bewerbungsverfahren und die damit verbundene Verarbeitung der erforderlichen Bewerbungsdaten. Die offiziellen Bewerbungsinformationen des Zolls führen deshalb für Minderjährige ausdrücklich eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung auf.

Für dich bedeutet das in der Praxis vor allem eines: Die Erklärung ist unkompliziert, sollte aber nicht vergessen werden. Gerade bei einer umfangreichen Bewerbung gehen kleine zusätzliche Unterlagen schnell unter.

Prüfe deine Bewerbungsunterlagen vollständig

Die Einverständniserklärung ist nur ein Bestandteil deiner Bewerbung. Je nach gewünschter Laufbahn verlangt der Zoll weitere Nachweise und Dokumente. Welche Unterlagen erforderlich sind, kannst du den jeweiligen Bewerbungsleitfäden auf der offiziellen Karriereseite des Zolls entnehmen. Dort unterscheidet der Zoll zwischen den verschiedenen Einstiegswegen und nennt die benötigten Bewerbungsunterlagen.

Nimm dir deshalb vor dem Absenden deiner Bewerbung etwas Zeit und gehe deine Unterlagen noch einmal vollständig durch. Gerade wenn du minderjährig bist, solltest du kontrollieren, ob die erforderliche Einverständniserklärung wirklich unterschrieben und korrekt hochgeladen wurde. Eine sorgfältig zusammengestellte Bewerbung ist schließlich der erste Schritt auf dem Weg zum Auswahlverfahren.

Fazit

Wenn du dich vor deinem 18. Geburtstag beim Zoll bewirbst, benötigst du eine Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten. Bist du jünger als 16 Jahre, wird die Zustimmung bereits für die Erstellung deines Accounts im Online-Bewerbungsportal benötigt.

Besorge dir deshalb rechtzeitig das vorgesehene Formular, lasse es unterschreiben und füge es vollständig zu deinen Bewerbungsunterlagen hinzu. Dann steht zumindest dieser formalen Voraussetzung für deine Bewerbung beim Zoll nichts mehr im Weg.

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