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Rangliste & Punktevergabe beim Zoll

Zoll-ABC

Beim Auswahlverfahren des Zolls zählt nicht nur, ob du den schriftlichen und mündlichen Teil bestehst. Auch dein konkretes Ergebnis ist wichtig. Denn die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden anhand ihrer Leistungen in eine Rangfolge gebracht. Je besser du abschneidest, desto günstiger ist grundsätzlich deine Position im weiteren Auswahlverfahren.

Die offiziellen Karriereinformationen des Zolls erklären, dass Bewerber für den mittleren und gehobenen Zolldienst ein schriftliches und ein mündliches Auswahlverfahren durchlaufen. Die genaue Punktevergabe und Ranglistenbildung ist zusätzlich in den amtlichen Verordnungen für die beiden Laufbahnen geregelt.

Warum gibt es eine Rangliste?

Für die Ausbildung und das duale Studium stehen nur begrenzt Plätze zur Verfügung. Deshalb reicht es nicht immer aus, lediglich die geforderten Mindestleistungen zu erreichen. Die Ergebnisse der Bewerber müssen miteinander vergleichbar gemacht werden.

Nach dem schriftlichen Auswahlverfahren wird bei den erfolgreichen Teilnehmern anhand der erzielten Ergebnisse eine Rangfolge festgelegt. Diese Rangliste kann bereits darüber entscheiden, wer zum mündlichen Teil eingeladen wird. Für den mittleren Zolldienst ist diese Vorgehensweise ausdrücklich geregelt.

Das bedeutet beispielsweise: Zwei Bewerber können den schriftlichen Test beide bestanden haben. Hat einer von ihnen ein deutlich besseres Ergebnis erzielt, steht er in der Rangfolge entsprechend weiter oben.

Wie werden die Punkte vergeben?

Für das Auswahlverfahren legt das Bundesministerium der Finanzen beziehungsweise bei entsprechender Übertragung die Generalzolldirektion unter anderem fest, welche Inhalte geprüft werden, wie das Verfahren abläuft und welche Bewertungs- und Gewichtungssystematik verwendet wird. Außerdem werden die für das Bestehen notwendigen Mindestpunktzahlen festgelegt. Für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst ist dies ausdrücklich in der aktuellen Vorbereitungsdienstverordnung geregelt.

Du solltest deshalb vorsichtig mit pauschalen Aussagen wie „Beim Zoll brauchst du immer 50 Prozent“ oder „Mit 70 Punkten bist du sicher weiter“ sein. Eine allgemein veröffentlichte feste Prozentgrenze, die für jedes Auswahlverfahren und jeden Bewerber gleichermaßen gilt, lässt sich aus den offiziellen Zollinformationen nicht ableiten.

Für deine Vorbereitung ist daher eine andere Strategie sinnvoll: Versuche nicht, nur eine vermeintliche Mindestpunktzahl zu erreichen, sondern hole in allen Prüfungsbereichen möglichst viele Punkte.

Bestehen und Rangplatz sind zwei verschiedene Dinge

Ein besonders wichtiger Unterschied besteht zwischen der Mindestleistung und deiner Position auf der Rangliste.

Die erforderliche Mindestpunktzahl entscheidet zunächst darüber, ob du den jeweiligen Prüfungsteil bestanden hast. Die Rangfolge zeigt dagegen, wie dein Ergebnis im Vergleich zu den Ergebnissen der anderen erfolgreichen Bewerber ausfällt.

Du kannst den schriftlichen Teil also erfolgreich bestehen und trotzdem nicht zu den punktbesten Bewerbern gehören. Genau das kann relevant werden, wenn mehr Personen den schriftlichen Test bestehen, als zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen werden sollen.

Wer kommt nach dem schriftlichen Test weiter?

Wenn die Zahl der erfolgreichen Bewerber begrenzt werden muss, entscheidet die Rangfolge darüber, wer zum mündlichen Auswahlverfahren zugelassen wird.

Für den mittleren Zolldienst gilt: Werden nicht alle erfolgreichen Teilnehmer zum mündlichen Teil zugelassen, müssen mindestens doppelt so viele Bewerber eingeladen werden, wie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

Ein einfaches Beispiel: Gibt es 50 Ausbildungsplätze und haben sehr viele Bewerber den schriftlichen Teil bestanden, müssen bei einer Begrenzung mindestens 100 Bewerber zum mündlichen Auswahlverfahren zugelassen werden. Entscheidend ist dabei die Rangfolge nach dem schriftlichen Ergebnis.

Für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst gilt ein entsprechendes Prinzip. Auch hier müssen bei einer Begrenzung mindestens doppelt so viele Bewerber zum mündlichen Verfahren zugelassen werden, wie Studienplätze vorhanden sind.

Ein bestandenes schriftliches Auswahlverfahren ist deshalb noch keine Garantie dafür, dass du automatisch in die nächste Runde kommst.

Auch der mündliche Teil bringt Punkte

Wer nach dem schriftlichen Test weiterkommt, muss anschließend das mündliche Auswahlverfahren bestehen. Auch dort werden deine Leistungen bewertet.

Der mündliche Teil dient dazu, Kompetenzen zu erfassen, die ein schriftlicher Test allein nur schwer beurteilen kann. Dazu gehören beispielsweise persönliche und kommunikative Fähigkeiten. Die Leistungen aus diesem Teil fließen später in dein Gesamtergebnis ein.

Gerade deshalb solltest du dich nach einem guten schriftlichen Ergebnis nicht zurücklehnen. Für die endgültige Punktevergabe ist der mündliche Teil sogar besonders wichtig.

Schriftlich 20 Prozent, mündlich 80 Prozent

Für das Gesamtergebnis gilt aktuell eine deutliche Gewichtung: Beim mittleren nichttechnischen Zolldienst geht das Ergebnis des schriftlichen Teils mit 20 Prozent und das Ergebnis des mündlichen Teils mit 80 Prozent in das Gesamtergebnis ein.

Beim gehobenen nichttechnischen Zolldienst gilt dieselbe Verteilung: ebenfalls 20 Prozent schriftlich und 80 Prozent mündlich.

Damit hat das mündliche Auswahlverfahren einen erheblichen Einfluss auf deine endgültige Platzierung.

Das bedeutet aber nicht, dass der schriftliche Test unwichtig wäre. Zunächst musst du ihn bestehen. Außerdem kann deine schriftliche Punktzahl darüber entscheiden, ob du überhaupt zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen wirst.

Ein einfaches Rechenbeispiel

Die Gewichtung lässt sich mit einem vereinfachten Beispiel verdeutlichen. Angenommen, du erreichst im schriftlichen Teil umgerechnet 80 Punkte und im mündlichen Teil 90 Punkte.

Dann würden bei einer Gewichtung von 20 zu 80 rechnerisch 16 Punkte aus dem schriftlichen Ergebnis und 72 Punkte aus dem mündlichen Ergebnis einfließen. Das ergibt ein Gesamtergebnis von 88 Punkten.

Dieses Beispiel dient nur dazu, die Gewichtung verständlich zu machen. Es stellt keine offizielle Punkteskala oder konkrete Berechnungsmethode einzelner Zollaufgaben dar. Die tatsächliche Bewertung richtet sich nach der für das jeweilige Auswahlverfahren festgelegten Systematik.

Die endgültige Rangfolge

Nach Abschluss des mündlichen Auswahlverfahrens wird aus den schriftlichen und mündlichen Leistungen das Gesamtergebnis ermittelt. Anschließend entsteht erneut eine Rangfolge.

Für den mittleren Dienst schreibt die Verordnung ausdrücklich vor, dass anhand der Gesamtergebnisse eine Rangfolge der Bewerber festgelegt wird, die das Auswahlverfahren bestanden haben. Für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst ist die Bildung einer Rangfolge anhand des Gesamtergebnisses ebenfalls vorgesehen.

Damit wird deutlich, warum „bestanden“ nicht automatisch „eingestellt“ bedeutet. Wenn mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als Ausbildungs- oder Studienplätze, ist deine Platzierung innerhalb dieser Rangfolge entscheidend.

Warum jeder Punkt wichtig sein kann

Bei deiner Vorbereitung solltest du deshalb nicht versuchen, knapp über eine vermeintliche Bestehensgrenze zu kommen. Gerade bei vielen guten Bewerbern können schon Unterschiede im Testergebnis Auswirkungen auf die Rangposition haben.

Trainiere den schriftlichen Teil gründlich, damit du dir eine gute Ausgangsposition für die Einladung zum mündlichen Verfahren erarbeitest. Gleichzeitig solltest du das mündliche Auswahlverfahren mindestens genauso ernst nehmen. Durch die Gewichtung von 80 Prozent hat es einen besonders großen Einfluss auf das endgültige Ergebnis.

Der Ausbildungspark Verlag ist als Fachverlag auf die Vorbereitung auf Einstellungstests und Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst spezialisiert. Bei der Zollvorbereitung empfiehlt es sich deshalb, sowohl die schriftlichen Aufgaben als auch die mündlichen Prüfungssituationen systematisch zu trainieren.

Fazit

Beim Zoll zählt im Auswahlverfahren nicht nur das reine Bestehen. Nach dem schriftlichen Teil wird eine Rangfolge der erfolgreichen Bewerber gebildet. Wenn nicht alle erfolgreichen Teilnehmer zum mündlichen Auswahlverfahren zugelassen werden können, entscheidet diese Rangliste darüber, wer weiterkommt. Dabei müssen beim mittleren Dienst mindestens doppelt so viele Bewerber wie vorhandene Ausbildungsplätze und beim gehobenen Dienst mindestens doppelt so viele Bewerber wie vorhandene Studienplätze zugelassen werden.

Nach dem mündlichen Auswahlverfahren wird ein Gesamtergebnis gebildet. Aktuell zählt beim mittleren und gehobenen nichttechnischen Zolldienst das schriftliche Ergebnis zu 20 Prozent und das mündliche Ergebnis zu 80 Prozent. Aus dem Gesamtergebnis entsteht die endgültige Rangfolge.

Für dich bedeutet das: Ziel deiner Vorbereitung sollte nicht sein, gerade noch zu bestehen. Je besser du in beiden Teilen des Auswahlverfahrens abschneidest, desto besser sind grundsätzlich deine Chancen auf einen guten Ranglistenplatz und damit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz beim Zoll.

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