Dienstverhältnis beim Zoll
Zoll-ABC
Wenn du eine Ausbildung oder ein duales Studium für eine Beamtenlaufbahn beim Zoll beginnst, stehst du nicht in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis. Als Beamtin oder Beamter besteht ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Der Zoll gehört zur Bundesverwaltung und ist eine Wirtschafts- und Sicherheitsverwaltung unter dem Dach des Bundesministeriums der Finanzen.
Inhalte:
Dienstverhältnis schon während der Ausbildung
Bereits während deiner Anwärterzeit beim Zoll bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Dieser Status gilt während des Vorbereitungsdienstes, also während der Ausbildung beziehungsweise des entsprechenden dualen Studiums.
Damit unterscheidet sich dein Dienstverhältnis von einer klassischen betrieblichen Ausbildung. Du erhältst beispielsweise keine normale Ausbildungsvergütung, sondern Anwärterbezüge beziehungsweise Besoldung.
Vom Widerruf über die Probezeit bis auf Lebenszeit
Nach bestandener Abschlussprüfung kann sich dein Beamtenstatus verändern. Der Zoll erklärt, dass nach erfolgreichem Abschluss im Regelfall das Beamtenverhältnis auf Probe folgt.
Die Probezeit dauert bei Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten grundsätzlich drei Jahre. In dieser Zeit musst du zeigen, dass du dich für die dauerhafte Beamtenlaufbahn eignest. Bei erfolgreicher Bewährung kann anschließend die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen.
Besondere Rechte und Pflichten
Das Dienstverhältnis bringt besondere Rechte und Pflichten mit sich. Beamtinnen und Beamte sind unter anderem zu Neutralität und Verfassungstreue verpflichtet. Gleichzeitig haben sie Anspruch auf eine gesetzlich geregelte Besoldung und auf Fürsorge durch ihren Dienstherrn. Für Beamte gilt außerdem ein Streikverbot.
Diese besonderen Regeln hängen damit zusammen, dass Beamtinnen und Beamte häufig hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Gerade beim Zoll ist das wichtig, beispielsweise bei Kontrollen, der Erhebung von Abgaben oder anderen Maßnahmen, mit denen der Staat gesetzliche Vorschriften durchsetzt.
Fazit
Das Dienstverhältnis beim Zoll ist bei einer Beamtenlaufbahn ein besonderes öffentlich-rechtliches Verhältnis zum Bund. Während der Anwärterzeit bist du zunächst Beamter auf Widerruf. Nach erfolgreichem Abschluss folgt im Regelfall das Beamtenverhältnis auf Probe und später kann die Ernennung auf Lebenszeit erfolgen.
Für dich bedeutet das: Mit deiner Ausbildung oder deinem dualen Studium beim Zoll beginnst du nicht nur einen neuen Beruf, sondern gleichzeitig eine Beamtenlaufbahn mit besonderen Rechten, Pflichten und langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten.
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