Mindestgröße beim Zoll
Zoll-ABC
Eine bestimmte Mindestgröße gilt beim Zoll nicht pauschal für jede Tätigkeit. Entscheidend ist vielmehr, in welchem Bereich du später eingesetzt werden möchtest. Eine konkrete Vorgabe nennt der Zoll aktuell insbesondere für waffentragende Tätigkeiten: Hier gilt in der Regel eine Mindestkörpergröße von 155 Zentimetern.
Wenn du kleiner bist, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass eine Tätigkeit beim Zoll ausgeschlossen ist. Der Zoll sieht ausdrücklich Ausnahmen vor.
Inhalte:
Mindestgröße von 155 Zentimetern bei waffentragenden Tätigkeiten
Nach den aktuellen FAQ des Zolls gilt für waffentragende Tätigkeiten grundsätzlich eine Mindestgröße von 155 Zentimetern.
Diese Vorgabe solltest du nicht mit einer allgemeinen Einstellungsvoraussetzung für sämtliche Arbeitsplätze beim Zoll gleichsetzen. In den allgemeinen Voraussetzungen für Ausbildung und duales Studium stehen vor allem gesundheitliche Eignung, körperliche Fitness beziehungsweise Belastbarkeit und die Bereitschaft zu bestimmten dienstlichen Anforderungen im Mittelpunkt.
Die Körpergröße wird damit vor allem dann besonders relevant, wenn du später in einem Bereich arbeiten möchtest, in dem du eine Dienstwaffe führst.
Ausnahme bei einer Körpergröße zwischen 150 und 155 Zentimetern
Der Zoll weist ausdrücklich darauf hin, dass in Ausnahmefällen auch eine Körpergröße zwischen 150 und 155 Zentimetern ausreichend sein kann, wenn die körperlichen Voraussetzungen beziehungsweise die Fitness entsprechend gegeben sind.
Eine Bewerberin mit beispielsweise 153 Zentimetern Körpergröße sollte deshalb nicht allein wegen ihrer Größe davon ausgehen, dass eine Zollkarriere unmöglich ist. Ob eine waffentragende Verwendung infrage kommt, muss anhand der konkreten Voraussetzungen beurteilt werden.
Unterhalb von 150 Zentimetern nennt die öffentlich zugängliche FAQ des Zolls dagegen keine entsprechende Ausnahmeregelung für waffentragende Tätigkeiten.
Nicht jeder Arbeitsplatz beim Zoll ist waffentragend
Der Zoll bietet sehr unterschiedliche Tätigkeiten. Neben operativen Kontroll- und Vollzugsaufgaben gibt es beispielsweise zahlreiche Arbeitsplätze in Verwaltung, Sachbearbeitung und anderen Fachbereichen. Die konkrete Mindestgrößenregel nennt der Zoll ausdrücklich für waffentragende Tätigkeiten, nicht allgemein für sämtliche Beschäftigten.
Das ist für Bewerber besonders wichtig. Wenn du unter 155 Zentimeter groß bist, solltest du die Körpergröße deshalb nicht automatisch als Ausschlussgrund für eine Bewerbung beim Zoll betrachten.
Körpergröße und körperliche Fitness sind nicht dasselbe
Auch wenn du die erforderliche Körpergröße erreichst, musst du weiterhin die sonstigen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Für die Ausbildung im mittleren Zolldienst verlangt der Zoll unter anderem körperliche Fitness und gesundheitliche Eignung. Außerdem gehört derzeit das Deutsche Sportabzeichen mindestens in Bronze zu den Voraussetzungen.
Beim dualen Studium im gehobenen Dienst nennt der Zoll ebenfalls gesundheitliche Eignung sowie Fitness, Flexibilität, Mobilität und Belastbarkeit als wichtige Voraussetzungen.
Körpergröße allein entscheidet daher nicht über deine gesundheitliche oder sportliche Eignung.
Was solltest du bei Unsicherheit tun?
Wenn deine Körpergröße im Bereich zwischen 150 und 155 Zentimetern liegt und du später gerne in einem waffentragenden Bereich arbeiten möchtest, solltest du dich nicht vorschnell von einer Bewerbung abhalten lassen. Die aktuelle Ausnahmeregelung des Zolls zeigt ausdrücklich, dass eine entsprechende Verwendung auch unter 155 Zentimetern möglich sein kann.
Bei einem konkreten Grenzfall ist es sinnvoll, die individuelle Situation mit dem zuständigen Ansprechpartner des Zolls beziehungsweise der Einstellungsbehörde zu klären.
Fazit
Bei der Mindestgröße beim Zoll kommt es auf den späteren Einsatzbereich an. Für waffentragende Tätigkeiten gilt aktuell grundsätzlich eine Mindestgröße von 155 Zentimetern.
Der Zoll lässt allerdings Ausnahmen zu: Zwischen 150 und 155 Zentimetern kann die Körpergröße in Einzelfällen ebenfalls ausreichend sein, wenn du die entsprechenden körperlichen Voraussetzungen erfüllst.
Eine allgemeine Mindestgröße von 155 Zentimetern für sämtliche Tätigkeiten beim Zoll wäre deshalb eine falsche Vereinfachung. Für Bewerber zählt neben der möglichen Körpergrößenvorgabe vor allem die gesundheitliche und körperliche Eignung für die jeweilige Tätigkeit.
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