Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
Zoll-Abkürzungen
Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) enthält gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung und regelt unter anderem wichtige Pflichten von Arbeitgebern. Dazu gehören beispielsweise Meldepflichten zur Sozialversicherung und Regelungen rund um den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Für den Zoll ist das SGB IV besonders bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) von Bedeutung. Die FKS prüft unter anderem, ob Arbeitgeber ihre sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nach § 28a SGB IV ordnungsgemäß erfüllen. Solche Prüfungen helfen dabei, illegale Beschäftigung und Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften aufzudecken. Auch bestimmte Verstöße gegen Meldepflichten können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden. Das SGB IV sieht außerdem vor, dass Behörden der Zollverwaltung bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten selbst zuständige Verwaltungsbehörden sein können.
Für dich als Zollanwärter ist das Gesetz deshalb besonders interessant, wenn du später bei der FKS arbeitest und Beschäftigungsverhältnisse sowie Arbeitgebermeldungen kontrollierst. Eng verbunden ist das SGB IV mit Begriffen wie FKS, SchwarzArbG, MiLoG, AEntG und OWiG. Wenn du die Bedeutung von SGB IV kennst, verstehst du besser, warum sozialversicherungsrechtliche Vorschriften bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit eine wichtige Rolle im Berufsalltag des Zolls spielen.
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