Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Zoll-Abkürzungen
Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) enthält die allgemeinen Regeln für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Deutschland. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die ein Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Anders als bei einer Straftat steht deshalb in der Regel nicht eine Kriminalstrafe, sondern eine Geldbuße im Mittelpunkt. Für den Zoll ist das OWiG besonders bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wichtig, die in ihrem Zuständigkeitsbereich auch Ordnungswidrigkeiten verfolgt und ahndet. Bei Kontrollen können beispielsweise Verstöße gegen Vorschriften zum Mindestlohn, zu Meldepflichten oder zu vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen festgestellt werden. Werden solche Verstöße entdeckt, können daraus Bußgeldverfahren entstehen, die je nach zugrunde liegender Vorschrift erhebliche Geldbußen nach sich ziehen können. Das OWiG enthält dafür wichtige Verfahrensregeln, etwa zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, zu Geldbußen und zum Bußgeldverfahren.
Für dich als Zollanwärter ist das Gesetz deshalb besonders interessant, wenn du später bei der FKS, in einem Kontrollbereich oder bei der Bearbeitung von Bußgeldverfahren eingesetzt wirst. Wichtig ist auch die Abgrenzung zum Strafgesetzbuch (StGB) und zur Strafprozessordnung (StPO), denn Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden rechtlich unterschiedlich behandelt. Wenn du die Abkürzung OWiG kennst, kannst du einen wichtigen Teil der Kontroll- und Ahndungsaufgaben des Zolls besser einordnen.
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