Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Zoll-Abkürzungen
Die Abkürzung EWR steht für „Europäischer Wirtschaftsraum“ und bezeichnet einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, der die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst. Für den Zoll ist der EWR unter anderem im Bereich Warenursprung und Präferenzen von Bedeutung. Grundlage dafür ist das EWR-Abkommen, das für den Warenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eine gegenseitige Präferenzregelung vorsieht. Erfüllt eine Ware die vorgeschriebenen Ursprungsregeln, können dadurch unter bestimmten Voraussetzungen zollrechtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist für dich als Zollanwärter, dass der EWR nicht mit der Europäischen Union gleichgesetzt werden darf. Island, Liechtenstein und Norwegen gehören zwar zum EWR, sind aber keine Mitgliedstaaten der EU. Wenn du später mit Warenursprung, Präferenznachweisen oder internationalen Warenbewegungen arbeitest, kann dir die Abkürzung EWR deshalb regelmäßig begegnen. Auch bei Präferenznachweisen spielt die richtige Bezeichnung des Ursprungs eine wichtige Rolle. Eng verbunden ist der EWR mit Begriffen wie EU, EFTA, Warenursprung, Präferenzursprung und EUR.1. Wenn du den Unterschied zwischen EU, EWR und EFTA kennst, kannst du internationale Warenverkehre und die dazugehörigen Zollregelungen deutlich leichter einordnen.
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