Grundgesetz (GG)
Zoll-Abkürzungen
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und bildet die grundlegende rechtliche Ordnung des Staates. Die darin festgelegten Grundrechte binden auch die vollziehende Gewalt und damit staatliche Behörden. Für dich als Zollanwärter ist das besonders relevant, denn während der Ausbildung oder des dualen Studiums beim Zoll erhältst du bereits den Status als Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Artikel 33 des Grundgesetzes bestimmt zudem, dass der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgt. Damit liefert das GG einen wichtigen verfassungsrechtlichen Rahmen für die Auswahl und Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte kommt hinzu, dass sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten müssen. Verfassungstreue ist für eine Beamtenlaufbahn deshalb keine abstrakte Forderung, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht. Auch bei deiner späteren Arbeit beim Zoll ist wichtig, dass staatliches Handeln die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger respektiert. Du musst dafür nicht jeden Artikel des Grundgesetzes auswendig kennen, solltest aber die wichtigsten Grundrechte und staatlichen Prinzipien einordnen können. Die Abkürzung GG steht damit für eine Rechtsgrundlage, die dich vom Bewerbungsverfahren über die Ausbildung bis in den späteren Berufsalltag als Zollbeamtin oder Zollbeamter begleitet.
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