Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Zoll-Abkürzungen
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die grundsätzlich bei der Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Staat in das Zollgebiet der Europäischen Union anfallen kann. Sie wird von der Zollverwaltung erhoben und gehört deshalb zu den Abgaben, mit denen du im späteren Berufsalltag beim Zoll häufig in Berührung kommen kannst. Grundlage für ihre Berechnung ist grundsätzlich der Zollwert der eingeführten Ware, wobei je nach Fall weitere Beträge hinzugerechnet werden. Dazu können beispielsweise anfallende Zölle, Verbrauchsteuern und bestimmte Beförderungskosten gehören. Der reguläre EUSt-Satz beträgt 19 Prozent, für bestimmte Waren wie einige Lebensmittel oder Bücher gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Auch wenn für eine Ware kein Zoll erhoben wird, kann trotzdem Einfuhrumsatzsteuer entstehen.
Für dich als Zollanwärter ist die EUSt besonders wichtig, wenn du später bei einem Zollamt mit der Abfertigung von Waren, Postsendungen oder gewerblichen Einfuhren arbeitest. Dort musst du unter anderem erkennen können, welche Einfuhrabgaben anfallen und auf welcher Grundlage sie berechnet werden. Eng mit der EUSt verbunden sind Begriffe wie Zollwert, Zolltarif, Einfuhrabgaben, Verbrauchsteuern und UStG. Wenn du die Abkürzung EUSt kennst, hast du deshalb bereits eine wichtige Grundlage für das Verständnis der Abgabenerhebung bei der Einfuhr.
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