Tabaksteuergesetz (TabStG)
Zoll-Abkürzungen
Das Tabaksteuergesetz (TabStG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Tabaksteuer in Deutschland. Der Tabaksteuer unterliegen unter anderem Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Rauchtabak sowie weitere im Gesetz bestimmte Erzeugnisse. Die Tabaksteuer gehört zu den Verbrauchsteuern und wird von der Zollverwaltung verwaltet. Eine Besonderheit besteht darin, dass die Steuer bei Tabakwaren grundsätzlich durch die Verwendung von Steuerzeichen entrichtet wird. Diese Steuerzeichen findest du beispielsweise auf handelsüblichen Zigarettenpackungen und anderen steuerzeichenpflichtigen Tabakwaren. Das TabStG regelt außerdem, wann die Steuer entsteht, wer sie schuldet und welche Pflichten Hersteller, Händler und andere Beteiligte erfüllen müssen.
Für dich als Zollanwärter ist das Gesetz besonders interessant, wenn du später im Bereich Verbrauchsteuern, bei Warenkontrollen oder bei der Bekämpfung des illegalen Tabakhandels arbeitest. Auch bei der Einfuhr von Tabakwaren aus einem Nicht-EU-Staat können die tabaksteuerrechtlichen Vorschriften eine wichtige Rolle spielen. Eng verbunden ist das TabStG mit Begriffen wie Tabaksteuer, Steuerzeichen, Steuerlager, EMCS und Verbrauchsteuer. Wenn du die Abkürzung TabStG kennst, verstehst du einen wichtigen Aufgabenbereich des Zolls, bei dem Steuerverwaltung und die Kontrolle des Warenverkehrs eng miteinander verbunden sind.
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