Umsatzsteuergesetz (UStG)
Zoll-Abkürzungen
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Umsatzbesteuerung in Deutschland und enthält auch wichtige Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer. Für den Zoll ist deshalb vor allem der Teil des Gesetzes relevant, der die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) betrifft. Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland kann EUSt entstehen, die zusammen mit Zöllen und möglichen Verbrauchsteuern zu den Einfuhrabgaben gehört. § 21 UStG bestimmt zudem, dass für die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich die Vorschriften für Zölle sinngemäß gelten. Dadurch sind Umsatzsteuerrecht und zollrechtliche Verfahren bei der Wareneinfuhr eng miteinander verbunden.
Für dich als Zollanwärter ist das UStG besonders interessant, wenn du später bei einem Zollamt mit Einfuhrabfertigungen und der Berechnung von Einfuhrabgaben arbeitest. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der allgemeinen Umsatzsteuer, für die grundsätzlich die Finanzämter zuständig sind, und der Einfuhrumsatzsteuer, die im Zusammenhang mit der Wareneinfuhr vom Zoll erhoben wird. Das UStG enthält außerdem Regelungen zum Vorsteuerabzug der gezahlten Einfuhrumsatzsteuer, was insbesondere für Unternehmen von Bedeutung sein kann. Eng verbunden ist das Gesetz mit Begriffen wie EUSt, Zollwert, Einfuhrabgaben, AO und ZollVG. Wenn du die Abkürzung UStG kennst, kannst du besser verstehen, warum bei der Einfuhr von Waren neben dem eigentlichen Zoll auch umsatzsteuerrechtliche Vorschriften eine wichtige Rolle spielen.
Einstellungstest Zoll üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest beim Zoll. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick.
Unsere Empfehlungen für dich:
Auswahlverfahren Zoll
Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Einstellungstest, Arbeitsprobe, Assessment Center, Erfahrungen
inkl. MwSt.
