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Was verdienen Zollbeamte? Gehalt in Ausbildung und Beruf

Beim Zoll übernimmst du verantwortungsvolle Aufgaben - und diese sollen natürlich auch entsprechend entlohnt werden. Erfahre hier, wie viel du als Zöllnerin oder Zöllner verdienst.

Ein sicherer Arbeitsplatz, abwechslungsreiche Aufgaben und gute Aufstiegsmöglichkeiten: Eine Karriere beim Zoll bietet viele Vorteile. Doch natürlich spielt bei der Berufswahl auch das Gehalt eine wichtige Rolle. Wie viel du beim Zoll verdienst, hängt vor allem von deiner Laufbahn, deiner Berufserfahrung und möglichen Zulagen ab.

Wie setzt sich das Gehalt beim Zoll zusammen?

Zollbeamtinnen und Zollbeamte arbeiten für den Bund. Deshalb erhalten sie kein frei ausgehandeltes Gehalt, sondern eine gesetzlich festgelegte Besoldung. Die Grundlage bildet das Bundesbesoldungsgesetz.

Die Besoldungsgruppe richtet sich nach deiner Laufbahn und deinem Amt. Außerdem steigt deine Erfahrungsstufe mit deiner Dienstzeit. Zusätzlich können Familienzuschläge und weitere Zulagen hinzukommen. Da der Zoll eine Bundesbehörde ist, gelten die Grundgehälter grundsätzlich bundesweit.

Was verdienst du während der Ausbildung beim Zoll?

Bereits während deiner Ausbildung oder deines dualen Studiums erhältst du jeden Monat feste Anwärterbezüge. Der Zoll ernennt dich für diese Zeit zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf.

Gehalt in der Ausbildung im mittleren Dienst

Die Ausbildung im mittleren Zolldienst dauert zwei Jahre. Nach den aktuellen Angaben des Zolls (2026) erhalten Anwärterinnen und Anwärter rund 1.560 Euro brutto im Monat. Die Bezüge bleiben während der Ausbildung grundsätzlich gleich. Anders als bei vielen betrieblichen Ausbildungen steigt das Gehalt also nicht automatisch mit jedem Ausbildungsjahr.

Gehalt im dualen Studium

Das duale Studium für den gehobenen Zolldienst dauert drei Jahre. Während dieser Zeit bekommst du etwa 1.847 Euro brutto im Monat. Damit liegen die Anwärterbezüge etwas höher als in der Ausbildung für den mittleren Dienst. (Stand 2026)

In beiden Laufbahnen kann ein Familienzuschlag hinzukommen. Ob du ihn erhältst und wie hoch er ausfällt, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt nach der Ausbildung?

Nach deinem Abschluss übernimmt dich der Zoll in der Regel zunächst in das Beamtenverhältnis auf Probe. Deine Laufbahn entscheidet darüber, in welcher Besoldungsgruppe du startest.

Einstiegsgehalt im mittleren Zolldienst

Nach der Ausbildung steigst du normalerweise in der Besoldungsgruppe A 7 ein. In der ersten Erfahrungsstufe liegt das Grundgehalt (Stand 2026) bei rund 3.140 Euro brutto im Monat.

Mit steigender Berufserfahrung kannst du höhere Erfahrungsstufen erreichen. Beförderungen ermöglichen außerdem den Aufstieg in die Besoldungsgruppen A 8 und A 9. Je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe kann das monatliche Grundgehalt im mittleren Dienst langfristig auf mehr als 4.500 Euro brutto steigen.

Einstiegsgehalt im gehobenen Zolldienst

Nach dem dualen Studium beginnst du in der Regel als Zollinspektorin oder Zollinspektor in der Besoldungsgruppe A 9. Das Grundgehalt liegt in der ersten Erfahrungsstufe bei rund 3.550 Euro brutto im Monat (Stand 2026).

Im Laufe deiner Karriere kannst du in die Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 aufsteigen. In der höchsten Gruppe und Erfahrungsstufe sind Grundgehälter von mehr als 6.800 Euro brutto möglich. Einen solchen Betrag erreichst du allerdings nicht automatisch. Dafür brauchst du entsprechende Berufserfahrung, gute Leistungen oder eine Beförderung.

Warum steigt das Gehalt mit der Zeit?

Jede Besoldungsgruppe umfasst mehrere Erfahrungsstufen. Nach bestimmten Dienstzeiten rückst du in die nächste Stufe auf und erhältst ein höheres Grundgehalt. In der ersten Stufe bleibst du normalerweise zwei Jahre. Die späteren Stufen erreichst du in Abständen von drei oder vier Jahren.

Wer bereits anrechenbare Berufserfahrung mitbringt, kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt in einer höheren Erfahrungsstufe starten. Darüber wird dann jedoch im Einzelfall entschieden.

Eine höhere Erfahrungsstufe ist nicht dasselbe wie eine höhere Besoldungsgruppe. Innerhalb deiner Gruppe steigst du mit zunehmender Erfahrung auf. Eine neue Besoldungsgruppe erreichst du dagegen nur durch eine Beförderung. Dafür zählen unter anderem deine Leistungen, deine Qualifikationen und die verfügbaren Stellen. Auch zusätzliche Fortbildungen können deine berufliche Entwicklung unterstützen. Ein Aufstieg erfolgt jedoch nicht automatisch nach einer festgelegten Zahl von Jahren.

Welche Zulagen können Zollbeamte erhalten?

Neben dem Grundgehalt kommen je nach Tätigkeit weitere Zahlungen infrage. Wer beispielsweise nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen arbeitet, kann entsprechende Zuschläge erhalten. Für bestimmte Aufgaben im Vollzugsdienst oder besonders belastende Tätigkeiten sind ebenfalls Zulagen möglich.

Auch die familiäre Situation kann die Bezüge beeinflussen. Verheiratete Beamtinnen und Beamte sowie Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen einen Familienzuschlag erhalten. Die genaue Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Nicht jede Zollbeamtin und jeder Zollbeamte erhält dieselben Zuschläge. Entscheidend sind immer der Einsatzbereich und die persönliche Situation.

Fazit: Sicheres Gehalt mit Entwicklungsmöglichkeiten

Während der Ausbildung im mittleren Dienst verdienst du rund 1.560 Euro brutto im Monat. Im dualen Studium erhältst du etwa 1.847 Euro. Nach deinem Abschluss startest du – abhängig von deiner Laufbahn – mit einem Grundgehalt von ungefähr 3.140 oder 3.550 Euro brutto (Stand 2026).

Mit zunehmender Erfahrung, Beförderungen und möglichen Zulagen kann dein Einkommen deutlich steigen. Der Zoll bietet dir damit nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch langfristig interessante finanzielle Perspektiven.

Die Besoldungsgruppe richtet sich nach deiner Laufbahn und deinem Amt. Außerdem steigt deine Erfahrungsstufe mit deiner Dienstzeit. Zusätzlich können Familienzuschläge und weitere Zulagen hinzukommen. Da der Zoll eine Bundesbehörde ist, gelten die Grundgehälter grundsätzlich bundesweit

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