Die Bewerbung beim Zoll
Wie gelingt dein Berufseinstieg beim Zoll? Gestalte eine überzeugende Bewerbung für deinen Start in die Ausbildung.
Ausbildungsplatz sichern: Die Bewerbungsfristen
Der erste Schritt auf deinem Weg zur Ausbildung oder zum dualen Studium beim Zoll ist deine Bewerbung. Nur: Wie läuft die Bewerbung überhaupt ab? Das wahrscheinlich Wichtigste dabei sind die Bewerbungsfristen – diese Termine musst du unbedingt einhalten. Die aktuell gültigen Daten findest du auf der Website des Zolls und in den offiziellen Stellenausschreibungen.
Üblicherweise endet die Bewerbungsfrist für Ausbildungen Mitte Oktober. Darauf folgt das zweiteilige Auswahlverfahren: Der schriftliche Einstellungstest und der mündliche Eignungstest finden getrennt voneinander statt, in der Regel zum Ende des Jahres und zu Beginn des Folgejahres. Der Ausbildungsbeginn ist dann im September des Folgejahres, also knapp ein Jahr nach der Bewerbung.
Das Bewerbungsverfahren: Hauptzollamt auswählen
Der Zoll bildet seinen Nachwuchs in den Hauptzollämtern aus: Du kannst dich bundesweit für jedes Hauptzollamt bewerben. Im Bewerbungsbogen hast du die Möglichkeit, neben deinem favorisierten Hauptzollamt auch einen alternativen Standort anzugeben. Du gibst aber auf jeden Fall nur eine Bewerbung ab. Die sendest du entweder per Post oder per E-Mail (als PDF-Datei) an das Hauptzollamt deiner Wahl.
Erfolgreich bewerben: Diese Unterlagen gehören dazu
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen (abrufbar auf der Zoll-Website)
- Kopien sämtlicher Schul-Abschlusszeugnisse (oder der letzten beiden Schulzeugnisse, wenn noch kein Abschluss vorliegt)
- Gegebenenfalls Kopien von Zeugnissen und Nachweisen über eine Berufsausbildung, über andere berufliche Tätigkeiten oder des Dienstzeugnisses der Bundeswehr
- Deutsches Sportabzeichen, mindestens in Bronze und nicht älter als zwölf Monate (muss bis zum 15. Juni des Einstellungsjahres eingereicht werden)
- Kandidaten mit Handicaps können freiwillig eine Kopie ihres Schwerbehindertenausweises oder eines gleichwertigen Nachweises anfügen
Noch nicht volljährig? Wer jünger ist als 18 Jahre, braucht eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, um sich beim Zoll zu bewerben.
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